Protokolländerung (Allgemeines)

rollo, Friday, 20.07.2012, 08:06 (vor 5208 Tagen)

Hallo Mitstreiter,


Bei einem Kritikgespräch wurden äußerst bisante Äußerungen der Dienststelle nicht ins Protokoll aufgemommen. Auf meine Forderung, eine Protokolländerung diesbezüglich vorzunehmen, kam die Dienststelle nicht nach.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten den AG zur Abänderung des Protokolls zu bewegen>

Für die Antworten möchte ich schon im Voraus bei Euch bedanken.

MfG,rollo

Protokolländerung

hackenberger, Friday, 20.07.2012, 09:57 (vor 5208 Tagen) @ rollo

Hallo,

wer hat mit wem ein Gespräch worüber geführt> Wer hat teilgenommen> Wer hst eingeladen> Rechtsgrundlage des Gespräches> Wer hat ein Protokoll gefertig> Wurde es unterschrieben und von wem> Wird es abgelegt und wenn ja wo>

Protokolländerung

rollo, Monday, 30.07.2012, 11:27 (vor 5198 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,

» wer hat mit wem ein Gespräch worüber geführt> Wer hat teilgenommen>

Zwei Vertreter des AG, eine Pflegedienstleitung und eine Stationsleitung mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter und mir.

» Wer hst eingeladen>

Die Pflegedienstleitung.

» Wer hst ein Protokoll gefertig>

Die Stationsleitung.

» Wurde es unterschrieben und von wem>

PDL und Stationsleitung haben erst auf Verlangen von mir unterschrieben.

Beste Grüße
rollo

Protokolländerung

hackenberger, Monday, 30.07.2012, 12:00 (vor 5198 Tagen) @ rollo

Hallo rollo,


die wichtigste Frage "Wird es abgelegt und wenn ja wo>" wurde leider nicht beantwortet.

Auch fehlen hier Aussagen/ Hinweise:

Also, was geschieht mit dem Protokoll>
Welche Folgen hat es ggf>
Also, was wurde bzw. wurde auf Grund des Protokolls etwas veranlasst>

Kann man das Protokoll ggf. als Kriterium des § 84 Abs. 1 SGB IX einstufen>

Es bleibt JEDEM AN unbelassen ggf. eine Anmerkung/ Gegenrede zu einem Protokoll zu fassen und dieses dann auch in der Personalakte abzulegen sofern dort ein negatives Schriftstück abgelegt wurde. Man kann es aber auch einfach fertigen und selbst aufbewahren.

Die SchwbV war ja Beteiligte, also kann auch sie ein Protokoll/ Stellungsnahme fertigen und dieses dann dem AG zusenden mit der Bitte dieses seinem beizufügen.

Entscheidend ist immer die wichtige Frage: Warum, wozu wurde ein Protokoll gefertigt und welche Auswirkungen hat es ggf> Denn man kann u.U. durch eigenes Agieren hier Staub/ Wirkungen/Folgen auslösen, welche es sonst nicht gäbe. Ganz besonders, wenn es u.U in der eigenen Person berechtigte Gründe für das Handeln des AG gab.

Also, das weitere Handeln nun genau überlegen.

Protokolländerung

hackenberger, Monday, 30.07.2012, 12:31 (vor 5198 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

wichtig noch. Man sollte ein Protokoll mit welchem man nicht einverstanden ist nicht einfach nur unterschreiben. Wenn dann mit entsprechendem Hinweis/ Anmerkung zur Kenntnis nehmen und Gegenrede zufügen lassen. Bei Unterlagen welche in die Personalakte kommen besteht Rechtsanspruch.

Protokolländerung

rollo, Tuesday, 31.07.2012, 08:48 (vor 5197 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

» "Wird es abgelegt und wenn ja wo>"
Es wird zur Personalakte gelegt.

» Also, was geschieht mit dem Protokoll>
» Welche Folgen hat es ggf>
» Also, was wurde bzw. wurde auf Grund des Protokolls etwas veranlasst>
Im Moment sind noch keine Konsequenzen für den MA entstanden da ich die entstandenen Nachteile aus dem Gespräch mit anderen Maßnahmen noch abwenden konnte. Meine Befürchtungen sind aber dahingehend, dass insgesamt ein negativer Touch auf der betroffenen Person liegt wenn ich nicht eine Korrektur des Protokolls veranlasse bzw. einen Anhang mit der Richtigstellung versende.
» Kann man das Protokoll ggf. als Kriterium des § 84 Abs. 1 SGB IX
» einstufen>
Ich denke ja. Aus meiner Sicht hat der AG schon ein Interesse den MA weiter zu beschäftigen aber seine direkten Vorgesetzen eben nicht. Deshalb ist es wichtig den korrekten Gesprächsverlauf im Protokoll wieder zu geben.
»
» Die SchwbV war ja Beteiligte, also kann auch sie ein Protokoll/
» Stellungsnahme fertigen und dieses dann dem AG zusenden mit der Bitte
» dieses seinem beizufügen
.
Wichtg für mich ist nach wie vor ob ein von mir angefertigter Anhang dem eigentlichen Protokoll beigefügt werden muß oder eben auch von den Vorgesetzten ignoriert werden kann>

» Also, das weitere Handeln nun genau überlegen.
Deswegen meine Anfrage in diesem Forum.

Mit freundlichen Grüßen
rollo

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