Wahl GSBV (Wahlen)

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Tuesday, 31.07.2012, 14:51 (vor 5195 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
mit einem Betriebsübergang von Teilen aus einem vorhandenen Unternehmen bildete sich eine Deitschland-GmbH, betsehend aus 4 Betriebsteilen.
Der Betriebrat des größten Betriebsteils ist vollständig übergegangen und arbeitet dementsprechend 1:1 weiter.
Die SBV des größten Betriebsteiles (besteht nur aus einer Person) arbeitet auch 1:1 weiter, obwohl sie nunmehr nur 4 Schwerbehinderte vertritt.
In 2 weiteren Betriebsteilen gibt es jeweils einen weiteren Schwerbehinderten, aber keine weitere gewählte SBV.
Die Betriebsratseinheit des größten Betriebsteiles bereitet jetzt die GBR-Wahl vor.
Frage: Was bedeutet das jetzt für die SBV. Wird danach dann eine GSBV gebildet> Gewählt ja wohl nicht, denn es gibt ja nur die eine übergegangene SBV.

Gruß, Cordula

Wahl GSBV

hackenberger, Tuesday, 31.07.2012, 15:06 (vor 5195 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula,

» Frage: Was bedeutet das jetzt für die SBV. Wird danach dann eine
» GSBV gebildet> Gewählt ja wohl nicht, denn es gibt ja nur die eine
» übergegangene SBV.
Grundsätzlich: Mitarbeitervertretungen werden IMMER gewählt, nie gebildet!

Hier bei nur einer SchwBV gibt es aber eine Ausnahme! Denn "Grundsätzlich" bedeutet ja immer auch, es kann Ausnahmen geben, wenn nicht der Regelfall gegeben ist. So ist es nun hier!

Die Antworten zum Thema "GSchwbV" findest Du in § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und besonders auch im Satz 2!

Weiter unter A-Z "Wahlen" und auf der Sonderseite Wahlen, siehe Link links, findest Du alles weitere zum Thema Wahlen.

Wahl GSBV

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Tuesday, 31.07.2012, 15:22 (vor 5195 Tagen) @ hackenberger

OK. Danke.
Die bestehende SBV nimmt also automatisch die Rechte und Pflichten der Gesamt-SBV wahr. Mache ich das bis zum Ende der regulären Amtszeit ohne Stellvertreter> Oder aus welchem Pool wähle ich dann den Stellvertreter>

Wahl GSBV

hackenberger, Tuesday, 31.07.2012, 16:18 (vor 5195 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula,

die Infos bisher sind etwas wenig.

Ich verstehe es so, dass es nun nach den Betriebsübergängen mehrere eigenständige Betriebe gibt welche jeweils einen örtlichen BR haben bzw. wählen. Ist das so zutreffend> SchwbV sind dort nicht wählbar, da diese nicht die Mindestanzahl von 5 Wahlberechtigten haben.

Offenbar gibt es in dem Betrieb mit der einzig gewählten SchwbV auch keine 5 Wahlberechtigte mehr. Somit wäre auch dort z.Zeit KEINE Wahl möglich. Die dort gewählte SchwbV und sofern gewählt und noch im Betrieb vorhandene Stelli würden gem. § 94 SGB IX bis zum Ende der Wahlperiode weiter im Mandat bleiben.

Sofern es einen GBR gibt wäre an sich eine GSchwbV zu wählen. Gibt es aber im Unternehmen nur 1 örtliche SchwbV, nimmt diese auch die Aufgaben der GSchwbV kraft Gesetzes wahr. Also VPSchwb die Aufgaben der GVPSchwb und örtl. Stelli die Aufgaben des Stelli der GSchwbV.

Wenn es nun aber aus welchen Gründen auch immer in diesem Betrieb (örtl.) keinen Stelli mehr gibt, kann man da der Betrieb die Wahlvorrausetzungen "5 Wahlberechtigte" nicht mehr hat, dort KEINEN Stelli mehr nach wählen.

Somit gibt es dann keinen örtl. Stelli und somit auch keiner der diese Aufgaben gem. § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wahrnehmen kann.

Fazit: VPSchwb ist alleine sowohl örtl. wie auch in der Aufgabenwahrnehmung als GSchwbV! Es gibt also auf beiden Ebenen keine Stelli!

Die wichtigste Aufgabe als GSchwbV ist nun stets zu prüfen, ist ein Betrieb wahlfähig>>

Wenn dem mal so ist, MUSS die GSchwbV dort die Wahlen einleiten, außer ihr ist niemand dazu befugt. Wenn dann einmal mehr als eine örtl. SchwbV gibt, ist die GSchwbV zu wählen. Bei nur 2 örtl. SchwbV, einigen diese sich oder Losverfahren, bei mehr erfolgt zwingend die Wahl.

Wenn zum Zeitpunkt der nächsten Regelwahlen keine neuen SchwbV gewählt werden können, weil kein Betrieb wahlfähig ist. Gibt es ab diesem Zeitpunkt im Unternehmen keine SchwbV mehr!

Wahl GSBV

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Wednesday, 01.08.2012, 11:32 (vor 5195 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,


» Ich verstehe es so, dass es nun nach den Betriebsübergängen mehrere
» eigenständige Betriebe gibt welche jeweils einen örtlichen BR haben bzw.
» wählen. Ist das so zutreffend>
Nochmal der Vollständigkeit halber etwas genauer zur Vorgeschichte:
Aus einer Firma wurden Betriebsteile an verschiedenen Standorten in Deutschland herausgelöst. Es bildete sich eine neue GmbH mit 4 Betriebsteilen an 4 Standorten in Deutschland. An einem Betriebsteil gingen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung mit über. Die anderen Betriebsteile haben inzwischen jeweils einen neuen Betriebsrat gewählt, jedoch keine neue SBV (nur 1 bzw. gar kein Schwerbehinderter). Jetzt steht die Bildung des GBR an.

Ich denke aber, daß Deine weiteren schon erteilten Auskünfte genau für dieses Gebilde passend sind, oder>

Gruß, Cordula

Wahl GSBV

hackenberger, Wednesday, 01.08.2012, 11:35 (vor 5195 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula

» Ich denke aber, daß Deine weiteren schon erteilten Auskünfte genau für
» dieses Gebilde passend sind, oder>

JA, so ist es!

So, nun nur bitte das Profil anpassen. Auch betreffend der Anzahl der Schwerbehinderten im Betrieb. Ggf in Klammer dann die des Unternehmens/Konzern.

Wahl GSBV

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Thursday, 02.08.2012, 15:32 (vor 5193 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Danke!
» So, nun nur bitte das Profil anpassen. Auch betreffend der Anzahl der
» Schwerbehinderten im Betrieb. Ggf in Klammer dann die des
» Unternehmens/Konzern.
Aktualisierung habe ich erledigt.

Nochmals danke für die fixe und umfassende Antwort.
Gruß, Cordula

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