Rente für Schwerbehinderte (Allgemeines)
Hallo alle miteinander,
ich freue mich folgende Frage in dem Forum stellen zu dürfen:
Vor der Rentenreform 2012 konnte ein nichtbehinderter Kollege mit 65
Jahren in den Ruhestand gehen. Ein Schwerbehinderter konnte das zwei Jahre früher, also mit 63 Jahren ohne Abzüge.
Nach der Rentenreform 2012 kann ein nichtbehinderter Kollege weiterhin mit
65 Jahren ohne Abzüge in die Rente gehen wenn er nahtlose 40 versicherungs-
bzw. Arbeitsjahre nachweisen kann, abzugsfrei.
Der Schwerbehinderte, der auch mit 65 Jahren vierzig Versicherungsjahre
nachweisen könnte darf aber nicht weiterhin abschlagsfrei mit 63 Jahren in den
Ruhestand gehen. Ich hoffe, ich habe mich verständlich und richtig ausgedrückt und Ihr könnt mir erklären warum das so ist.
Ich finde, der Schwerbehinderte ist hier benachteiligt.
Ich bedanke mich für Eure Antworten und bin sehr gespannt wie Ihr das seht.
Viele Grüße, Burner.
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Burner