Rente für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Burner, NRW, Thursday, 16.08.2012, 15:11 (vor 5181 Tagen)

Hallo alle miteinander,
ich freue mich folgende Frage in dem Forum stellen zu dürfen:

Vor der Rentenreform 2012 konnte ein nichtbehinderter Kollege mit 65
Jahren in den Ruhestand gehen. Ein Schwerbehinderter konnte das zwei Jahre früher, also mit 63 Jahren ohne Abzüge.

Nach der Rentenreform 2012 kann ein nichtbehinderter Kollege weiterhin mit
65 Jahren ohne Abzüge in die Rente gehen wenn er nahtlose 40 versicherungs-
bzw. Arbeitsjahre nachweisen kann, abzugsfrei.

Der Schwerbehinderte, der auch mit 65 Jahren vierzig Versicherungsjahre
nachweisen könnte darf aber nicht weiterhin abschlagsfrei mit 63 Jahren in den
Ruhestand gehen. Ich hoffe, ich habe mich verständlich und richtig ausgedrückt und Ihr könnt mir erklären warum das so ist.
Ich finde, der Schwerbehinderte ist hier benachteiligt.

Ich bedanke mich für Eure Antworten und bin sehr gespannt wie Ihr das seht.
Viele Grüße, Burner.

--
Burner

Rente für Schwerbehinderte

hackenberger, Thursday, 16.08.2012, 15:41 (vor 5181 Tagen) @ Burner

Hallo Burner,

bitte habe Verständnis, dass wir uns zum Thema "Rente" etwas zurückhalten. Denn es ist ein Thema der möglichen sehr langen finanziellen Versorgung. Für Rentenfragen gibt es besondere Beratungsstellen der Deutschen Rentversicherung.

Auch die SchwbV sollte hier besser keine Beratung gebebn, denn bei Falschauskunft könnten Probleme entstehen.

Aber unter A-Z findest Du einiges zum Thema und hier!

» Ich finde, der Schwerbehinderte ist hier benachteiligt.
Dem kann ich nicht zustimmen!

PS: Bitte ergänze Dein Profil (Öff. Dienst>, Gesetz>, also BetrVG oder PersVG oder>>, Anzahl der Schwerbehinderten), lese hierzu auch einmal den ersten Forumsbeitrag.

RSS-Feed dieser Diskussion