Protokolle (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 17.08.2012, 09:20 (vor 4288 Tagen) @ Jacqueline Zoske

Hallo,

schaue einmal unter A-Z, dort wird Dir geholfen. ;-)


PS: Profil, PersVG Bund oder Hess., denn da gibt es Unterschiede auch betreffend Wahl.

Leiharbeitnehmer/innen können in den Personalrat des Entleihers gewählt werden
Hessischer VGH, Urteil v. 18.11.2010 - 22 A 959/10.PV

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH) hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer/innen nach ihrer Eingliederung sowie einer Beschäftigungsdauer von länger als drei bzw. sechs Monaten ein aktives bzw. passives Wahlrecht für den Personalrat des Entleihers zusteht. Dies bedeutet, dass Leiharbeitnehmer/innen sowohl selber wählen können als auch sich selbst zur Wahl stellen können.

Achtung: Das gilt lt. diesem Uretiel "nur" für Hessen und nur im Geltungsbereich des Hessichen PersVG. Ob in Geltungsbereichen ander Länder PersVG analoge Regelungen gelten müsste geprüft und ggf. dann beklagt werden.


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