Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz (Umgang mit Arbeitgeber)

Bitmix, Niedersachsen, Friday, 17.08.2012, 12:59 (vor 5178 Tagen)

Hallo,

wer ist denn für die Überprüfung zuständig, wenn jemand der SBV-Vertrauensperson vorwirft, gegen den Datenschutz zu verstoßen> In diesem Fall steht in Diskussion, den vom Arbeitgeber bestellten Datenschutzbeauftragten einzuschalten, der im Beisein des Personalrates und der GSBV das hiesige SBV-Laufwerk überprüfen soll.

Gruß Roland

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

hackenberger, Friday, 17.08.2012, 13:13 (vor 5178 Tagen) @ Bitmix

Hallo Roland,

hier ein Auszug aus einer Broschüre:

Eigenverantwortlichkeit des Betriebsrats

Als Teil einer verantwortlichen Stelle (hier: des Unternehmens) unterliegt der
Betriebsrat also den Vorschriften des BDSG, nimmt jedoch eine Sonderstellung
ein. Und zwar in der Hinsicht, dass er nicht der Kontrolle durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unterworfen ist.

Empfehlung:
(4) Der Betriebsrat sollte einen eigenen ›Datenschutzbeauftragten‹ bestellen,
der für die Umsetzung des Datenschutzes im Betriebsratsbüro Sorge zu tragen
hat. Dieser wird darauf hinwirken müssen, dass die Zulässigkeit der Datenverarbeitung geprüft wird, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz umgesetzt werden und dass die Rechte der Beschäftigten (z.B. auf Auskunft) gewährleistet werden können.

Hier noch ein Auszug eines weiteren Beitrages:
Kontrollrechte des Datenschutzbeauftragten

Neben der Wahrnehmung anderer Pflichten, wirkt der Datenschutzbeauftragte auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften für den Datenschutz hin. Damit obliegen ihm bestimmte Kontrollrechte. Allerdings enden diese an der Schwelle zum Betriebsrat: Dieser ist für die Einhaltung des eigenen Datenschutzes selbst zuständig und darf nicht durch den Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden"


Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein.

aber auch:

Zur Erforderlichkeit von Verschlüsselungssoftware für den Betriebsrat
Der Betriebsrat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Verschlüsselungssoftware, die ein höheres Sicherheitsniveau gewährleistet als die im Übrigen im Betrieb flächendeckend eingesetzte Software.
(Leitsatz der Schriftleitung)
LAG Köln, Beschluss v. 9.7.2010 – 4 TaBV 25/10 –

Doch wichtig hier den Beitrag genau zu lesen.

Der sichere Betriebsrats-PC

LAG Düsseldorf zum Zugriffsrecht des Arbeitgebers auf Dateien des Betriebsrates

Arbeitgeber haben kein Zugriffsrecht auf Betriebsratdaten

Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten - BAG 1 ABR 21_97

Sicherheit_BR_PC

Arbeitgeber darf nicht auf PC des Betriebsrats zugreifen

Dieses gilt alles analog für SBV.


Ganz wichtig auch:
Die SchwbV unterliegt wie der BR keinerlei Weisungsbefugnis, von Seiten des AG oder auch des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Fazit: BR sollte eigenen benennen und SchwbV sollte sich diesem dann bedienen.

Wenn jemand meint die SBV würde gegen den Datenschutz verstoßen, muss er die Gerichte bemühen.

Aber auch klar der Datenschutz und das Datenschutzgesetz gilt auch für die SchwbV und sollte dringend beachtet werden. Denn ein Verstoß hier kann zum Entzug ds Mandates führen. Eigentlich der oft einzige Grund hierzu.

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

morgenröte, NRW, Friday, 17.08.2012, 13:14 (vor 5178 Tagen) @ Bitmix

» Hallo Roland,

gibt es denn irgendeinen Verdachtsgrund>
Was wird denn vorgeworfen>

--
Gruß
Morgenröte

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

hackenberger, Friday, 17.08.2012, 13:25 (vor 5178 Tagen) @ morgenröte

Hallo,


Achtung!!

In diesem Zusammenhang ist es ganz wichtig, dass sofern man für die SchwbV keinen eigenen PC hat sondern den "normalen" dienstl. PC mitnutzt, für die SchwbV zumindest ein eigenes Laufwerk einrichtet welches man dann durch Passwort schützt, so dass kein "Dritter" auch nicht den Admin/Netzadmin darauf zugreifen kann.

Denn der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann auf den "dienstlichen PC oder Teil des PC" zugreifen.

Betreffend der Akten der SchwbV gilt das Gleiche°.

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

Bitmix, Niedersachsen, Friday, 17.08.2012, 14:20 (vor 5178 Tagen) @ morgenröte

» » Hallo Roland,
»
» gibt es denn irgendeinen Verdachtsgrund>
» Was wird denn vorgeworfen>

Hallo morgenröte,

Vorwurf: das Anlegen von Unterordnern, die im Titel den Namen, GdB, Tel.Nr. und Organisationseinheit der sbM tragen, quasi als Schwerbehindertenkartei in Kurzform.

Gruß Roland

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

hackenberger, Friday, 17.08.2012, 14:27 (vor 5178 Tagen) @ Bitmix

Hallo Roland,

» Vorwurf: das Anlegen von Unterordnern, die im Titel den Namen, GdB, Tel.Nr.
» und Organisationseinheit der sbM tragen, quasi als Schwerbehindertenkartei
» in Kurzform.
Du musst selbstverständlich den Einblick Dritter auf den PC/Laufwerk/Ordner verhindern. Also guten Passwortschutz.

PS: Wie bekamen Dritte kenntnis von dieser Ordnerstruktur>>
Hast Du den unberechtigten Zugriff nicht geschützt>
Dazu zählt auch, dass kein Dritter, also auch nicht der Admin diese Ordner einrichtet.

Hier muss der AG der SBV ggf die notwenigen Adminrechte einräumen, damit sie solches eigenversantwortlich machen kann.

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

Bitmix, Niedersachsen, Friday, 17.08.2012, 14:40 (vor 5178 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

es war Geschäftsübergabe zur Abwesenheitsvertretung zum Jahresurlaub. Ich habe einen Sreenshoot ausgedruckt und meiner Stellvertreterin übergeben wollen, worauf diese dann mit diesem Theater anfing ...

Auf das Laufwerk habe ausschließlich ich als VP Zugriff, den Zugriff der Stellvertreterin habe ich im Mai sperren lassen nach Diskussion hier im Forum zum ruhenden Mandat und Gewährleistung der Vertraulichkeit; für die Dauer der Vertretung habe ich der Stelli lediglich Outlook freigeschaltet.

Gruß Roland

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

hackenberger, Friday, 17.08.2012, 14:47 (vor 5178 Tagen) @ Bitmix

Hallo Roland,

alles klar, kein Verstoß!

Wenn der Stelli diesen Ausdruck nun aber Dritten, ohne die Daten zu schwärzen, zur Kenntnis bring, macht dieser sich eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz schuldig.

Nach Ende der Vertreung, sollest Du dann sicherstellen, dass der Stelli keine weitere ggf unzulässige Rechte eingeräumt hat. Auch darf der Stelli sich keine Copy des Rechners/Laufwerk erstellen.

Das Thema haben wir hier auch in verschiedenen Beiträgen: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8903&page=6&order=time&category=12]"elektronische Schwerbehindertenkartei"[/link] und hier findet man das Thema

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

Bitmix, Niedersachsen, Friday, 17.08.2012, 15:05 (vor 5178 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

besten Dank für diese Hilfe, jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub gehen!

Dieses Forum ist GOLD wert !!!

Gruß Roland

Überprüfung der SBV auf Einhaltung Datenschutz

hackenberger, Friday, 17.08.2012, 15:12 (vor 5178 Tagen) @ Bitmix

Hallo Roland,

schönen Urlaub. ;-)

PS: Auch der Stelli darf in der Zeit der Verhinderungsvertretung keinen Dritten Einblick geben, auch nicht dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten!

Diesen ggf. darauf hinweisen, denn sonst können auch dem die o.a. Folgen drohen.

Wobei der betriebliche Datenschutzbeauftragte wissen sollte, dass er kein Recht hat den PC der SchwbV oder BR einzusehen und dass wenn er es trotzdem macht, ihm Folgen drohen könnten.

Falls Du es für notwendig erachtest, solltest Du ggf. vor dem Urlaub mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten noch ein Gespräch führen.

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