Hemmung Stufenaufstieg TVöD w/behinderungsbedingter Leistungsmängel (Allgemeines)

dragam, München (Bayern), Friday, 24.08.2012, 17:44 (vor 5172 Tagen)

Hallo zusammen,

nach 81/II SGB IX darf ein schwerbehinderter Beschäftiger wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden.

Ich beschäftige mich gerade mit einem Kollegen, bei dem der Stufenaufstieg nach TVöD wegen Leistungsmängel verzögert werden soll (§ 17 II S. 2 TVöD). Nach meiner Einschätzung sind die vorgebrachten Leistungsmängel jedoch krankheits-/behinderungsbedingt.

Wäre das eine Benachteiligung, die nicht zulässig ist>

In den einschlägigen Kommentaren bin ich nicht fündig geworden.

Viele Grüße

HEinz

Hemmung Stufenaufstieg TVöD w/behinderungsbedingter Leistungsmängel

hackenberger, Friday, 24.08.2012, 18:34 (vor 5172 Tagen) @ dragam

Hallo Heinz,

zum einen, dass Thema wird in der Kommentierumng grundsätzlich behandelt. Halt nicht auf den TVöD bezogen.

Es gib im TVöD auch Protokollerklärungen.
Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 2:
Bei Leistungsminderungen, die auf einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gemäß §§ 8 und 9 SGB VII beruhen, ist diese Ursache in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

Diese betrifft zwar nun nicht diese Frage, also Leistungsminderungen auf Grund einer Behinderung. Doch man sollte dieses Thema einmal mit der Gewerkschaft besprechen.

Weiter, wäre erst einmal die Frage zu klären, sind hier die Rechte/Themen des § 81 Abs. 4 SGB IX beachtet> Also Arbeit und Arbeitsplatz behindertengerecht>

Weiter muss man hier dann auch die Kommentierung zum § 81 Abs. 2 SGB IX beachten.
Also die Unterpunkte:
Verbotene Benachteiligungen wegen der Schwerbehinderung
Zulässige unterschiedliche Behandlung


Fazit: Grundsätzlich müssen auch Schwerbehinderte die Leistungen erbringen, nur können diese auf Grund der Behinderung von der der Nichtbehinderten abweichen.

PS: Es ist immer sinnvoll, dass man als SchwbV auch einmal einen TV durchließt und prüfen, sind die Belange der Schwerbehinderten entsprechend beachtet. Wenn man denkt nein, sollte man auf die Gewerkschaft und dort auf die für Schwerbehinderte/SchwbV zuständigen SB zugehen.

Hemmung Stufenaufstieg TVöD w/behinderungsbedingter Leistungsmängel

dragam, München (Bayern), Saturday, 25.08.2012, 14:50 (vor 5172 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
vielen Dank für Deine rasche Antwort!

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