Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Wahlen)

Silvia, Bayern, Saturday, 25.08.2012, 22:36 (vor 5170 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
;-)
Habe leider noch nichts brauchbares im Internet gefunden. Vielleicht hat schon jemand so eine Umwandlung miterlebt!

Eine GmbH (ca. 2300 Beschäftigte, Betriebsrat) soll zum 31.12.2012 um 23:59:59 Uhr in einen Eigenbetrieb (ca. 500 Beschäftigte, Personalrat) übergeleitet werden, in einer juristischen Sekunde besteht nur noch der Eigenbetrieb, am 01.01.2013 um 00:00:00 Uhr erfolgt eine Umwandlung in ein Kommunalunternehmen.

Meine Frage::lookaround:
Welche SBV bleibt bei der Überleitung der GmbH in den Eigenbetrieb bestehen>
Wann müssen Neuwahlen durchgeführt werden>
Wo finde ich die entsprechenden Gesetzestexte>

Vielen Dank schon mal im Voraus

lg
Silvia:ok:

Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU

hackenberger, Sunday, 26.08.2012, 10:38 (vor 5170 Tagen) @ Silvia

Hallo Silvia,

irgendwie verwirrend was Du schreibst. Betrieb GMBH 2300 AN wird in Eigenbetrieb 500 AN umgewandelt>
Dann wird es Kommunalunternehmen>

Ist es nicht so, dass hier jetzt 2 eigenständige Betriebe/ Unternehmen zu einem rechtlich neuen Betrieb werden> Also die beiden alten Betriebe/ Unternehmen gehen rechtlich unter und damit dann auch die Mitarbeitervertretungen.

Wenn ja, so ist in den neuen Betrieb/ Unternehmen eine neue SchwbV zu wählen. Es idt hier dann analog zu verfahren wie beim BR.

Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU

Silvia, Bayern, Sunday, 26.08.2012, 10:57 (vor 5170 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,:-)

es ist nicht verwirrend, es ist eher kompliziert!:lookaround:

Die bestehende GmbH wird in den bestehenden Eigenbetrieb eingeleitet, so dass nur noch der vergrößerte Eigenbetrieb in ein Kommunalunternehmen umgewandelt werden muss.

Vorher war es andersrum geplant, aber aus steuerrechtlichen und juristischen Gründen wurde das nun geändert.

lg
Silvia

schönen Sonntag!:-P

Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU

hackenberger, Sunday, 26.08.2012, 11:30 (vor 5169 Tagen) @ Silvia

Hallo Silvia,

wenn ein Betrieb in einen bestehenden eingegliedert wird in dem eine SchwbV besteht, geht das Mandat des eingegliederten Betrieb verloren. Wenn also hier Betrieb A in Betrieb B eingegliedert wird geht das Mandat A unter sofern es im Betrieb B eine SchwbV gibt. Wird dann aus Betrieb B rechtlich ein neuer Betrieb C, ggf auch noch unter anderem Arbeitsrecht also aus BR wird PR, und der rechtliche Betrieb B geht unter, sind im Betrieb C die Mitarbeitervertretungen neu zu waehlen.

Also hier Betrieb A mit 2300 AN und BR und SchwbV und Betrieb B 500 AN und BR und SchwbV wird zu Betrieb B mit 2800 AN und BR und SchwbV. SchwbV Betrieb A geht unter. Dann wird aus Betrieb B 2800 AN und BR und SchwbV Betrieb C 2800 AN und PR (muss gewähkt werden) und da rechtlich neuer Betrieb ist auch die SchwbV neu zu wählen.

Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU

Silvia, Bayern, Sunday, 26.08.2012, 12:04 (vor 5169 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» wenn ein Betrieb in einen bestehenden eingegliedert wird in dem eine SchwbV
» besteht, geht das Mandat des eingegliederten Betrieb verloren. Wenn also
» hier Betrieb A in Betrieb B eingegliedert wird geht das Mandat A unter
» sofern es im Betrieb B eine SchwbV gibt.

Meine Überlegung war, ob nicht die SBV des größeren Betriebs A bestehen bleiben kann, auch wenn sie in den Eigenbetrieb B eingegliedert wird>

» Wird dann aus Betrieb B rechtlich
» ein neuer Betrieb C, ggf auch noch unter anderem Arbeitsrecht also aus BR
» wird PR, und der rechtliche Betrieb B geht unter, sind im Betrieb C die
» Mitarbeitervertretungen neu zu waehlen.

Ein kleiner Fehler ist in Deiner Antwort, Betrieb B hat einen Personalrat.

» Also hier Betrieb A mit 2300 AN und BR und SchwbV und Betrieb B 500 AN und
» BR und SchwbV wird zu Betrieb B mit 2800 AN und BR und SchwbV. SchwbV
» Betrieb A geht unter. Dann wird aus Betrieb B 2800 AN und BR und SchwbV
» Betrieb C 2800 AN und PR (muss gewähkt werden) und da rechtlich neuer
» Betrieb ist auch die SchwbV neu zu wählen.

Eine weitere Überlegung: Bleibt der bestehende Personalrat aus Betrieb B im Betrieb C bestehen, da sich ja das Arbeitsrecht nicht ändert>

lg
Silvia

Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU

hackenberger, Sunday, 26.08.2012, 12:17 (vor 5169 Tagen) @ Silvia

Hallo Silvia,

wenn der PR des Betrieb B auch ohne Neuwahl im Betrieb C bestehen bleibt und es im Betrieb B ein SchwbV gibt, bleibt diese auch ohne Neuwahl im Mandat. Ich gehe aber einmal davon aus, dass der Betrieb C rechtlich als neuer Betrieb gilt, dass dann dort der PR neu zu wählen ist, dann gilt dieses auch für die SchwbV.

Fazit, ist im Betrieb B eine SchwbV verliert die SchwbV das Mandat. Ich denke, Du bist die SchwbV des Betrieb A, also würdest Du das Mandat verlieren.

PS: Deine ersten Angaben waren etwas zu wenig/ unklar°.

Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU

Silvia, Bayern, Sunday, 26.08.2012, 12:29 (vor 5169 Tagen) @ hackenberger

Nochmals Hallo Bernhard und vielen Dank für Deine Sonntagsarbeit!

Bin ja mal gespannt wie uns das rechtlich verkauft wird. Ich denke ...., na schreib ich jetzt lieber nicht, werde aber vom weiteren Verlauf berichten!

lg
Silvia

RSS-Feed dieser Diskussion