REHACARE (Seminare / Fortbildung)
Hallo Peter,
der Besuch bei der REHACARE ist genau so zu betrachten wie ein Besuch einer Bildungsveranstaltung.
Was zu beachten bzw. wie zu begründen ist siehe hier:
http://www.schwbv.de/04_11_schulungsanspruch_sbv.html
Hilfreich ist es auch immer, wenn du anführst, was der AG davon hat. (aktuelle Hilfsmittel verbessern u.U. die Leistungsfähigkeit eines Koll).
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter