Behinderung der Schwerbehindertentätigkeit, Räumliche Unterbringen (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 11.09.2012, 17:14 (vor 5154 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute kommt ich mal mit einem vielleicht nicht alltäglichen Problem. Hierzu eine kleine erklärende Vorgeschichte:
Ich habe folgende Ehrenämter -
a) Schwerbehindertenvertretung ohne Freistellung bei über 100 SBs
b) Betriebsrätin (ohne Freistellung)
Ich habe folgende vertragliche Aufgaben
a) Sekretariat des Betriebsrates mit 4 Std. tägl.
b) Leiterin des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mit 4 Std. täglich sowie Projektleiterin eines Gesundheitszirkels;-)
Also Aufgaben, die alle ziemlich fordern und letztendlich auch mit viel Parteiverkehr verbunden sind und zwar mit internen Personen wie auch externen (Integrationsamt, ifd, Krankenkassen, etc.)
aufgrund eines notwendigen Umzugs unserer Räumlichkeiten wurden meine Räumlichkeiten, wie die des BRs in einen Bereich verlegt, der für manchen, auch für Mitarbeiter des Klinikums, gewöhnungsbedürftig sein dürfte.
Nämlich zwischen Sezierraum, Verabschiedungsräumen und Aufbahrungsraum, gleichzeitig aber auch der Transportweg unserer Zentrallagers, ramponiert und verdreckt.
-Vor meinem Büro befindet sich keine Wartezone mit Sitzgelegenheit (besonders für Leute mit handicap problematisch)
-Der Datenschutz ist derzeit nicht gewährleistet
-Besprechungen mit mehr als 2 Personen können nicht in meinem Büro unter zumutbaren Bedingungen geführt werden, es muss ggrf. nach anderen Räumlichkeiten gesucht werden, was sehr meine Arbeit erschwert und eine kurzfristige Planung verhindert.
-Arbeiten müssen unter diesen Umständen doppelt gemacht werden, weil mir die erforderlichen Unterlagen, wenn Bürofern, nicht vorliegen, Aufgaben können nicht zügig abgearbeitet werden, zusätzliche Arbeitsverdichtung.
- als i-tüpferl kommt noch hinzu, dass sich irgendwelche Dämpfe in unseren Räumlichkeiten befinden, die uns alle erhebliche Beschwerden bereiten, auch noch nach fast 3 Wochen (Atemwege gereizt, Schnupfen, Halsschmerzen, Verlust der Stimme, Kopfschmerzen, Benommenheit, Magenschmerzen, geschwollene Lymphknoten, Konzentrationsstörungen, Appetitlosigkeit u.v.m.
Eine Tatsache, die uns alle sehr belastet, zumal noch vollkommen unklar ist, von was das kommt. Untersuchungen sind für nächste Woche anberaumt.
Es wurde zwar schon eine Beschwerde an die Geschäftsführung geschrieben mit allen Punkten, die aus meiner Sicht nicht akzeptabel sind. Aber bisher wurde nicht besonders darauf reagiert, außer die geplanten Tests. Der Rest sei zumutbar, aufgrund der bestehenden Raumnot>!
Für mich stellt sich nun die Frage, habe ich alles ausgeschöpft, was rechtlich möglich ist. Soll ich das Integrationsamt noch einbeziehen und um Unterstützung bitten> Im Moment komm ich mir ziemlich hilflos vor und fürchte, dass ich aus der Nummer nicht mehr raus komm. Meine einzige Hoffnung ist letztendlich ein positiver Test auf Schadstoffe - denn dann muss der Arbeitgeber uns was anderes zuweisen.
Vielleicht hat ja einer von Euch noch einen hilfreichen Tipp, der mich in irgendeiner Weise weiterbringt - manchmal ist man ja betriebsblind, vor allem wenn es um einen selbst geht.
Würde mich freuen, einen hilfreichen Hinweis zu bekommen!

Es grüßt eine z.Zt. ziemlich ramponierte und krankgeschriebene SBV.
Andrea

Behinderung der Schwerbehindertentätigkeit, Räumliche Unterbringen

hackenberger, Wednesday, 12.09.2012, 11:05 (vor 5154 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

ein BR könnte eigentlich wissen, was er lt. BetrVG machen kann / sollte wenn Arbeitsplätze gesundheitsgefährdet sind, sein könnten. Das Thema betrifft die härteste Mitbestimmung des BR. Arbeits- und Gesundheitsschutz § 87 BetrVG, dieses geht bis zu Einrichtung einer Einigungsstelle. Also die Schutzgesetze und notfalls auch Ämter/Behörden/BG nutzen.

Merke: Hier sind ja nicht nur Mandatsträger im Mandat ggf. gefährdet, sondern auch AN (Beschäftigte) wenn sie diese gem. Gesetz aufsuchen.

Der AG muss nicht nur für Mandatsträger gem- der betreffenden Gesetz geeignete Räume zur Verfügung stellen. Räume welche gesundheitsgefährdet sind/ sein können, sind eben nun einmal nicht geeignet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann es eine behinderung im Mandat darstellen. Doch dann muss man wie in den Gesetzen vorgesehen handeln.

Da hat dann sowohl der BR wie auch die SchwbV die in den Gesetzen hier vorgesehenen Möglichkeiten, wie z.B. auch Beschlussverfahren.

PS: Man muss auch hier nicht Tage abwarten. Im Gegenteil, bei Gesundheitsgefährdung hat man sogar per Gesetz das Recht sofern der AG nicht sofort Abhilfe schafft die Arbeitskraft zu verweigern/ Zurückbehaltungsrecht. Dieses sollte man aber stets nur nach Beratung durch einen Anwalt machen.

Wann kommt ein Zurückbehaltungsrecht für den Arbeitnehmer in Betracht>

Fazit: Der BR sollte hier seinen Aufgaben nachkommen und Dinge angehen. Besonders da ja schon negative gesundheitliche Auswirkungen wohl entstanden sind. Auch dass wo sind die Räumlichkeiten, also kann man AN zumuten diese dort aufzusuchen (physische Belastungen) sind hier zu beachten.

Behinderung der Schwerbehindertentätigkeit, Räumliche Unterbringen

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 12.09.2012, 20:49 (vor 5153 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» ein BR könnte eigentlich wissen, was er lt. BetrVG machen kann / sollte
» wenn Arbeitsplätze gesundheitsgefährdet sind, sein könnten. Das Thema
» betrifft die härteste Mitbestimmung des BR. Arbeits- und Gesundheitsschutz
» § 87 BetrVG, dieses geht bis zu Einrichtung einer Einigungsstelle. Also die
» Schutzgesetze und notfalls auch Ämter/Behörden/BG nutzen.

Tja, der Meinung bin ich auch, aber deutliche Worte sind hier noch nicht gefallen, sondern konfliktfreie Gespräche geführt. Ich fühle mich derzeit leider auch etwas verunsichert, was das angeht und vermisse eine deutliche Stellungnahme der Freigestellten und letztendlich des Betriebsrates.

» Der AG muss nicht nur für Mandatsträger gem- der betreffenden Gesetz
» geeignete Räume zur Verfügung stellen. Räume welche gesundheitsgefährdet
» sind/ sein können, sind eben nun einmal nicht geeignet. Kommt er dieser
» Pflicht nicht nach, kann es eine behinderung im Mandat darstellen. Doch
» dann muss man wie in den Gesetzen vorgesehen handeln.

Leider bringt unser AG so Totschlagargumente wie "Raumnot" bzw. keine weiteren Möglichkeiten vorhanden (Anmerkung - wir befinden uns gerade in einer Umbauphase bzw. sollen demnächst Einhäusig werden. Leider hat sich herausgestellt, dass das Raumkonzept bereits jetzt schon zu klein ist ...., was ich mal unkommentiert stehen lassen will.

» PS: Man muss auch hier nicht Tage abwarten. Im Gegenteil, bei
» Gesundheitsgefährdung hat man sogar per Gesetz das Recht sofern der AG
» nicht sofort Abhilfe schafft die Arbeitskraft zu verweigern/
» Zurückbehaltungsrecht. Dieses sollte man aber stets nur nach Beratung durch
» einen Anwalt machen.
Das werde ich auch tun und zwar spätestens, wenn ich am Montag meine Arbeit wieder aufnehme und vor allem die Beschwerden wieder auftreten. die Behinderung meiner Tätigkeit schließ ich dann gleich hinten an.»
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» Fazit: Der BR sollte hier seinen Aufgaben nachkommen und Dinge angehen.
» Besonders da ja schon negative gesundheitliche Auswirkungen wohl entstanden
» sind. Auch dass wo sind die Räumlichkeiten, also kann man AN zumuten diese
» dort aufzusuchen (physische Belastungen) sind hier zu beachten.

Der Meinung bin ich auch, nur im Moment bin ich die scheinbar einzige, die hier auf wirklichen Widerstand gebürstet ist. Werde mit meinen Kollegen in den nächsten Tagen nochmal sprechen.

Danke erstmal für Deine Hinweise, hilft mir bei meiner Argumentation schon mal weiter.
Drück mir den Daumen, dass die leidige Geschichte bald vom Tisch ist, die geht mir nämlich ziemlich an die Nieren.:-(

Gruß Andrea

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