Wiedereingliederung bei Beamten (Allgemeines)

hajue, NRW, Tuesday, 11.09.2012, 17:38 (vor 5154 Tagen)

Guten Abend zusammen,
ich weiß, dass Tarifangestellte bei der Wiedereingliederung weiterhin als arbeitsunfähig gelten. Wie sieht das bei Beamten aus> Ich vermute, dass Beamte entweder dienstfähig oder dienstunfähig sind, somit wäre ein Beamter während einer Wiedereingliederung als dienstfähig anzusehen. Ist dies so richtig> Danke für eine Antwort
hajue

Wiedereingliederung bei Beamten

hackenberger, Tuesday, 11.09.2012, 17:48 (vor 5154 Tagen) @ hajue

Hallo hajue,

eine Wiedereingliederung erfolgt im/ aus dem Krankenstand. Also ist der Status eines Beamten auch "krank = dienstunfähig".

Die Wiedereingliederung ist eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.

[link=http://www.vdk.de/perl/cms.cgi>ID=rp19503]Stufenweise Wiedereingliederung bei Beamten[/link]

Wiedereingliederung bei Beamten

hajue, NRW, Tuesday, 11.09.2012, 17:56 (vor 5154 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, vielen Dank für die schnelle Antwort - aber:
du schreibst:
» eine Wiedereingliederung erfolgt im/ aus dem Krankenstand. Also ist der
» Status eines Beamten auch "krank = dienstunfähig".
In dem Text zu dem Link steht aber:Grundsätzlich gelten Beamte während der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung als dienstfähig und benötigen keine Krankmeldung. Dies widerspricht sich doch >!
hajue

Wiedereingliederung bei Beamten

hackenberger, Tuesday, 11.09.2012, 18:19 (vor 5154 Tagen) @ hajue

Hallo hajue,

da hast Du mich erwischt ;-). Was nun aber keine Entschuldigung sein sollte, habe halt etwas nicht richtig gelesen bevor ich geantwortet habe. Bin halt auch nicht perfekt.

Habe den Beitrag leider vorher nicht gelesen. Beamte erhalten grundsätzlich ja auch im Krankenstand das volle Gehalt.

In einem anderen Beitrag ist es klarer beschrieben. Auszug: Der Beamte/die Beamtin gilt während der Dauer des Hamburger Modells grundsätzlich als dienstfähig. Für den Teil, für den Arbeitsleistung nicht erbracht wird, erhält diese/dieser anteilig Dienstbefreiung.

Ich bin zwar auch Beamter aber ich war in den letzten ca. 15 Jahren meines Berufslebens nicht als/im Beamtenstatus beschäftigt. Weiter kenne ich daher auch das Thema BEM eigentlich nur aus sich von Beschäftigten welche unter das BetrVG fallen.

Du hast auch nicht den Grund der Frage erwähnt, könnte ja ggf interessant sein. Denn dann könnte man den Sinn der Frage besser einstufen und dann ggf passender antworten.

Denn der Status ist ja nebensächlich, da keine Auswirkung auf das BEM und Gehalt.

Der Anspruch eines Beamten auf Stufenweise Wiedereingliederung.


[link=http://www.google.de/search>q=Stufenweise+Wiedereingliederung+bei+Beamten%0D%0A&rls=com.microsoft:de:IE-ContextMenu&ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7ADBR_deDE295&redir_esc=&ei=z2JPUJa6FrPT4QSrzoC4Bw]Hier[/link] findest Du noch mehr Beiträge zum Thema!

Wiedereingliederung bei Beamten

hajue, NRW, Tuesday, 11.09.2012, 18:26 (vor 5154 Tagen) @ hackenberger

Danke für die schnelle Antwort.
hajue

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