Datenschutz in BEM (Allgemeines)
Hallo SBVler,
ich habe folgende Situation:
Es besteht im Zusammenhang mit BEM eine Betriebsvereinbarung, in dem auch die ansprechpartner, sprich die Mitglieder des Integhrationsteams genannt sind.
Als ein Mitglieder ist auch die AG-Beauftragte für scherbehinderte genannt, nämlich die stv. Personalleiterin!
Ich stelle fest, dass die Kollegin diesbezüglich noch niemals kontaktiert worden ist.
Bei Gesprächen, in denen wir klären wollten, in welcher Weise wir organisatorisch was verbessern könnten, kam der Vorschlag, dass die stv.Personalleiterin auf Aktennotizen meinerseits oder von anderen Mitgliedern des Integrationsteams, sog. Fallbegleitern verichten will. Sollten nöähere Informationen zu einzelnen Personen erforderlich sein, könnte Sie dies als Mitglied des Integrationsteams doch jederzeit einsehen.
Dagegen habe ich mich verwehrt. In den Akten befinden sich a) ausnahmslos Fälle, die nicht von ihr begleitet worden sind b) die Akten enthalten gesundheitsrelevante Daten und auch andere Notizen, die eine stv. Personalleiterin nicht zu interessieren hat. ansonsten kann ich BEM zukünftig vergessen, wenn der Datenschutz nicht mehr gewährleistet ist. Sie wollte mir im Ernst verkaufen, dass ja alles nur zum Besten für die Betroffenen erfolgen würde. Ich bleib bei meienr Entscheidung und ich denke, ich liege auch richtig damit> Außerdem, ich bin die Vorsitzende des Integrationsteams und habe auch die Verantwortung für das BEM-Verfahren zu tragen.
Gibt es irgend einen Winkelzug, dass die stv. Personalleiterin doch die Akten von bestimmten Leuten einsehen könnte>
Bisher haben wir es immer so gemacht, dass lediglich die stv. Betriebsratsvorsitzende und auch Mitglied des Integrationsteams Zugang hat sowie mein 1. Stellvertreter. In der BV ist dies aber noch nicht geregelt.
Gruß Andrea

einen kleinen Teil deckt lediglich meine Kollegin, die stv. BR-vorsitzende ab, die ebenfalls Mitglied im Integrationsteam ist. Diese verfügt auch über einen Schlüssel zum Aktenschrank und ist befugt, Einsicht zu nehmen, sollten wirklich Unklarheiten bestehen. Ansonsten sind alle anderen über die laufenden Maßnahmen und Absprachen in schriftlicher Form auf dem laufenden und benötigen eigentlich keinen Zugriff auf die restlichen Unterlagen. Imµprinzip könnte die stv. Personalabteilung in meiner Abwesenheit Maßnahmen zur Prävention einleiten, wenn sie wüßten, was geht. Ernsthaft hat sich aber dafür noch keiner interessiert, die sind froh, wenn ich Ihnen die Probleme abnehmen. Wenn in der Zeit meiner Abwesenheit BEM nicht läuft, ist dies aber auch nicht wirklich mein Problem sondern das des Arbeitgebers. Bei nicht durchgeführten BEM müssten eigentlich auch die dümmsten in der Personalabteilung wissen, dass sie dann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung äußerst schlechte Karten haben (in zwei Fällen sind sie damit sogar schon auf den Bauch gefallen und haben Lehrgeld bezahlt).