Arbeit für Schwerbehinderte (Allgemeines)
Hallo,
ein derartiger Vorrang ergibt sich aus § 96 Abs. 4 Satz 1 SGB IX. Auch wenn man an dem Satz ruminterpretieren könnte, ist die dazugehörige Rechtsprechung eindeutig.
&Tschüß
Wolfgang
--
&Tschüß
Wolfgang