Arbeit für Schwerbehinderte (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.09.2012, 11:39 (vor 5146 Tagen) @ Peter Bock

Hallo,

ein derartiger Vorrang ergibt sich aus § 96 Abs. 4 Satz 1 SGB IX. Auch wenn man an dem Satz ruminterpretieren könnte, ist die dazugehörige Rechtsprechung eindeutig.

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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