Indirekte Auswirkungen auf die schwerbehinderten Menschen (Lektüre / Gesetze)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 28.09.2012, 08:19 (vor 4226 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Max,

manche Kommentare verwenden statt "direkt/indirekt" das Begriffspaar "unmittelbar/mittelbar".
Ein klassisches Beispiel von "indirekter" bzw. "mittelbarer" Betroffenheit sind Maßnahmen, die zwar aktuell keinen sbM betreffen, aber in der Zukunft betreffen könnten. Dies betrifft zB Maßnahmen der Umorganisation, die die zukünftige Beschäftigung von sbM einschränken bzw. unmöglich machen könnten.
Dies wäre zB die Planung von Betriebsstätten ohne barrierefreie Zugänge. Dann ist mittelbare Betroffenheit gegeben, wenn dadurch die zukünftige Beschäftigung eines Rollstuhlfahrers in diesem Gebäude unmöglich wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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