Re: baumaßnahmen (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 30.04.2003, 08:47 (vor 7668 Tagen) @ mechtilde menzel

Hallo Kollegin,
der §95.2 SGB IX regelt dein Info- und
Beteiligungsrecht.
Wahrscheinlich ist es aber wie in vielen Betrieben -
du musst den Verantwortlichen hinterher laufen.
Da auch der BR oder PersR bei Umbaumaßnahem zu
informieren und zu beteiligen ist kann dieser seine
Zustimmung wegen der fehlenden Nichtbeteiligung der
Schwerbehindertenvertretung verweigern.

Gruß Hans-Peter

§95.2 Der Arbeitgeber hat die
Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten,
die einen einzelnen oder die schwerbehinderten
Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und
umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung
anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung
unverzüglich mitzuteilen.

Gruß Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion