Verwendung der Gelder vom IGA f. außergew.Belastungen (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Thursday, 11.10.2012, 09:42 (vor 5125 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

wir bekommen im Durchschnitt jährlich über 30 000 € (Zuschüsse) für außergewöhnliche Belastungen vom Integrationsamt bezahlt (ohne Berechnung der technischen Hilfsmittel).
Diese laufen derzeit in den allgemeinen TOP für Personalkosten. Mein Wunsch wäre es, dass das Geld dort verwendet und eingesetzt wird, wo es auch gebraucht wird, nämlich auf den Stationen und Bereichen wo sb Mitarbeiter arbeiten, evtl. in Form von Stellenmehrung über den Stellenplan hinaus.
Habt ihr bei Eurem Arbeitgeber hierzu eine Regelung getroffen oder sackt bei Euch der Arbeitgeber das Geld auch ein, ohne die betroffenen Bereiche zu entlasten - schönt natürlich ihre Statistik.
Soweit mir bekannt ist, gibt es dafür keine gesetzliche Regelung. Wie könnte ich aber gut argumentieren oder wie kann ich das Integrationsamt evtl. hierzu einbinden>
Wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte - im Moment fehlts mir an Ideen.

Gruß A.

Verwendung der Gelder vom IGA f. außergew.Belastungen

Hotte, Stuttgart, Thursday, 11.10.2012, 11:40 (vor 5125 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi
» wir bekommen im Durchschnitt jährlich über 30 000 € (Zuschüsse) für
» außergewöhnliche Belastungen vom Integrationsamt bezahlt (ohne Berechnung
» der technischen Hilfsmittel).


Diese Zuschüsse sind doch personenbezogene Zuschüsse

» Diese laufen derzeit in den allgemeinen TOP für Personalkosten. Mein Wunsch
» wäre es, dass das Geld dort verwendet und eingesetzt wird, wo es auch
» gebraucht wird, nämlich auf den Stationen und Bereichen wo sb Mitarbeiter
» arbeiten, evtl. in Form von Stellenmehrung über den Stellenplan hinaus.

Mein Arbeitgeber hat entsprechende Vorstöße abgelehnt mit dem Hinweis: Es handele sich um personenbezogene Zuschüsse.
Schau mal hier:
Arbeitgeberzuschüsse


» Habt ihr bei Eurem Arbeitgeber hierzu eine Regelung getroffen oder sackt
» bei Euch der Arbeitgeber das Geld auch ein, ohne die betroffenen Bereiche
» zu entlasten - schönt natürlich ihre Statistik.


Selbst die Zuordnung des Zuschusses zum Personalbudget der jeweiligen Kostenstelle wurde mit dem Hinweis: Mehraufwand und es wäre eine rein papiermässige Zuordnung abgelehnt.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Verwendung der Gelder vom IGA f. außergew.Belastungen

hackenberger, Thursday, 11.10.2012, 11:57 (vor 5125 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

das ist ein gutes Thema fuer die Integrationsveteinbarung § 83 SGB IX. Man kann dann gegenueber dem AG auch erklaeren, dass man ja bei der Beantragung auvh als SchwbV vom IA gehoert wird. Eine negative Stellungnshme koennte sich dann negativ auswirken. Weiter bringt die jeweiligen Kostrnstellenverantwortliche der Stellen auf welchen diese Koll arbeiten hinter euch.

Verwendung der Gelder vom IGA f. außergew.Belastungen

Hotte, Stuttgart, Thursday, 11.10.2012, 12:19 (vor 5125 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» kann dann gegenueber dem AG auch erklaeren, dass man ja bei der Beantragung
» auvh als SchwbV vom IA gehoert wird. Eine negative Stellungnshme koennte
» sich dann negativ auswirken.

Eine negative Stellungnahme der SBV zu einem beantragten Zuschuss> Ob der Schuss dann nicht eventuell nach hinten losgeht>

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Verwendung der Gelder vom IGA f. außergew.Belastungen

hackenberger, Thursday, 11.10.2012, 13:57 (vor 5125 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Ich habe NICHT von so machen gesprochen. Nur von Hinweis an AG um diesen zum positiven Nachdenken anzuregen. Wir handeln stets dann nur zum Wohle der Beschaeftigten.

Also, die Gelder sollten immer zweck/ antragsgebunden dort landen wofuer sie beantragt und bewilligt wurden. Denn sie sind ja dafuer da diese Beschaeftigungsverhaeltnisse zu sichern.

Bei Kannleistungen nehmen/ beziehen die IA neben der Quote auch das grundsaetzliche Verhalten des AG zum Thema Schwerbehinderung, SchwbV, handelt der BA Schwb wie im.SGB IX vorgesehen und auch wird eine Integrationsvereinbarung auch gelebt, in ihre Ueberlegung/ Entscheidung mit ein.

Das sind dann alles moegliche Punkte / Inhalte der Stellungnahme der SchwbV. Das kann und sollte man in die Gespraeche mit dem AG und dem BA Schwb einbringen.

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