Verwendung der Gelder vom IGA f. außergew.Belastungen (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 11.10.2012, 13:57 (vor 5125 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Ich habe NICHT von so machen gesprochen. Nur von Hinweis an AG um diesen zum positiven Nachdenken anzuregen. Wir handeln stets dann nur zum Wohle der Beschaeftigten.

Also, die Gelder sollten immer zweck/ antragsgebunden dort landen wofuer sie beantragt und bewilligt wurden. Denn sie sind ja dafuer da diese Beschaeftigungsverhaeltnisse zu sichern.

Bei Kannleistungen nehmen/ beziehen die IA neben der Quote auch das grundsaetzliche Verhalten des AG zum Thema Schwerbehinderung, SchwbV, handelt der BA Schwb wie im.SGB IX vorgesehen und auch wird eine Integrationsvereinbarung auch gelebt, in ihre Ueberlegung/ Entscheidung mit ein.

Das sind dann alles moegliche Punkte / Inhalte der Stellungnahme der SchwbV. Das kann und sollte man in die Gespraeche mit dem AG und dem BA Schwb einbringen.


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