Angestellter mit Wohnsitz im Ausland (Hilfsmittel)

two-consult, Hamburg, Monday, 15.10.2012, 10:39 (vor 4217 Tagen)

Hallo,

ich melde mich zum ersten Mal hier, nachdem ich das Forum jahrelang als passiver Leser genossen habe. Jetzt habe ich eine Frage, für die ich bisher keine zufrieden stellende Antwort finden konnte. Vielleicht wird mir hier geholfen.

Ein Gehörloser mit Wohnsitz im EU-Ausland wird in einer Firma in Deutschland beschäftigt. Er hat einen alternierenden Telearbeitsplatz in Vollzeit. Zwei Tage in der Woche kommt er nach Deutschland und arbeitet im Betrieb seines deutschen Arbeitgebers. Drei Tage in der Woche arbeitet er von zu Hause (im EU-Ausland) für den deutschen Arbeitgeber. Er zahlt Steuern und Sozialabgaben im EU-Ausland, nur für die Arbeitstage in D zahlt er in D Lohnsteuer. Er hat keinen Wohnsitz in D.

Jetzt meine Frage zu den HIlfsmitteln: hat der Gehörlose Anspruch auf Hilfsmittel hier in D vom Integrationsamt (z.b. Arbeitsassistenz, technische Hilfen u.ä.)> Hat er Anspruch auf Freifahrt u.ä. vom Versorgungsamt> Welches Integrationsamt, welches Versorgungsamt wäre zuständig> Integrationsamt: Ort des Arbeitgebers> Versorgungsamt: Wohnort im EU-Ausland>

Ich hoffe, ihr hattet mal ähnliche Fälle und könnt mir helfen.
Danke!


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