Befragung des Arbeitgebers zur Gleichstellung (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Wednesday, 17.10.2012, 08:13 (vor 5119 Tagen)

Hallo und Guten Morgen Ihr Mitstreiter und Kämpfer,
immer wieder gern lese ich Eure Beiträge und dieses Forum ist sehr gut gepflegt.Vielen Dank an die Organisatoren.

Frage an Euch:
Es passiert häufig,das der Arbeitgeber gegenüber der Agentur "die Befragung" zur Gleichstellung nicht abgibt,weil er zu wenig Kenntnis über den Betroffenen hat und schon garnicht kennt er die Diagnosen und leidensgerechten Einschränkungen.
Die Stellungnahme der SB-Vertretung und BR ist für den Arbeitgeber tabu,kann und sollte die SB Vertretung im Rahmen ihrer vertrauensvollen Zusammenarbeit dem AG Informationen zukommen lassen und welche>
In einem großen Unternehmen ist es schwierig,die Personalabteilung kennt ja nicht jeden einzelnen Mitarbeiter.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Der Maulwurf wünscht Euch einen schönen Tag.:-P

Befragung des Arbeitgebers zur Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.10.2012, 12:24 (vor 5119 Tagen) @ maulwurf

Hallo Maulwurf,

der AG ist bei einer Gleichstellung aus gutem Grund kein Verfahrensbeteiligter, ihm stehen keinerlei Auskunftsrechte über das Verfahren zu. Ich sehe keine Grundlage, auch nicht in § 99 SGB IX, daß eine SBV hier dem AG Angaben zugänglich macht, auf die er sonst keinen Anspruch hätte.
Wenn der AG nicht antwortet, ergeht halt der Bescheid nach Ablauf der Äußerungsfrist ohne Berücksichtigung seiner Stellungnahme. Wenn SBV und BR qualifiziert und abgestimmt Stellung genommen haben, sehe ich nicht, worin dein Problem besteht.
Ich sehe aber die von dir vorgeschlagene Weitergabe grundsätzlich als Fall für den § 155 SGB IX.
Vor allem verspielst Du Dein wichtigstes Kapital, das Vertrauen deiner KollegINNen, wenn diese feststellen würden, daß da ihre persönlichsten Probleme beim AG landen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Befragung des Arbeitgebers zur Gleichstellung

jp, Bayern, Sunday, 21.10.2012, 21:56 (vor 5114 Tagen) @ albarracin

Hallo maulwurf,

Wenn der Arbeitgeber bei euch keine Stellungnahme abgibt, dann würde ich das nicht als großes Problem sehen.
Wichtig ist, dass BR und SBV eine gute Begründung abgeben. (Arbeitsplatz ist gefährdet, Argumente was notwendig ist um am jetzigen Arbeitsplatz notwendig ist bzw. was notwendig ist um einen anderen Arbeitsplatz zu erlangen.)

Bei uns gibt der Arbeitgeber den Fragebogen an den Vorgesetzten weiter, da dieser die Probleme am Arbeitsplatz (nicht die Diagnose) kennen sollte. Es gibt öfters Vorgesetzte welche sich mit mir in Verbindung setzen um den Fragebogen richtig auszufüllen.
Die Stellungnahme des BR und der SBV geht bei uns direkt an die Agentur für Arbeit. Was in dieser Stellungnahme drinsteht geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Es liegt ganz am Betroffenen, was er von sich preis geben will.

Viele Grüße

--
jp

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