GEZ Gebühren Änderungen 2013 (Allgemeines)

Weinj, Deutschland, Monday, 29.10.2012, 13:59 (vor 5106 Tagen)

Hallo,

heute ist eine SB Kollegin bei mir gewesen,hatte ein Schreiben der GEZ dabei
sie ist schwerbehindert GdB 70 Merkzeichen RF, laut Schreiben GEZ ist bei ihr
ab 2013 eine ermäßigte GEZ fällig, bisher war sie ganz von den GEZ Gebühren befreit. Meine Frage ist dies rechtens>

VG
Johann Wein

GEZ Gebühren Änderungen 2013

WoBi, Monday, 29.10.2012, 15:26 (vor 5106 Tagen) @ Weinj

Hallo,

bei der Rundfunkgebühr und der Befreiung ändert sich einiges.

Bei Gehörgeschädigten mit Merkzeichen "RF" gibt es nur noch eine Ermäßigung auf 5,99 €.

Begründung: Immer mehr Sendungen haben Untertitel. Untertitel sind kostenaufwendig.
Mit dieser Begründung können auch Blinde bald reduziert zahlen, weil immer mehr Sendungen für blinde Menschen mit gesprochenen Handlungen (2 Tonkanalsendung) ausgestrahlt werden.

Anspruch auf Befreiung haben:
• taubblinde Menschen
• Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG
Anspruch auf Ermäßigung haben:
• blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
• hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
• behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

Nachweis durch aktuellen Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des „RF-Merkzeichens”

Infoschrift unter:
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/infomaterialien-und-formulare/Informationsflyer_Buergerinnen_und_Buerger.pdf

Information Befreiung / Ermäßigung:
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/infomaterialien-und-formulare/Informationen_zur_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_und_zur_Ermaessigung.pdf

Antragstellung ab November 2012 möglich. Mehr unter http://www.rundfunkbeitrag.de/

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Gruß
Wolfgang

GEZ Gebühren Änderungen 2013

derThüringer, Thüringen, Tuesday, 30.10.2012, 10:14 (vor 5106 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ich denke, dass nur noch taubblinde Menschen und Sozialhilfeempfänger auf Antrag mit entsprechendem Nachweis befreit werden können. Alle anderen Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit RF zahlen den ermäßigten Beitrag.

Oder hab ich da jetzt wieder was verpasst>

Liebe Grüße

derThüringer

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"Alles was ein Anfang hat, hat auch ein Ende!"

GEZ Gebühren Änderungen 2013

hackenberger, Tuesday, 30.10.2012, 10:36 (vor 5106 Tagen) @ derThüringer

Hallo derThüringer,

es sind doch gute Links zu den neunen Regelungen eingestellt. Aus diesen kann man das wer was erlesen ;-)


Bitte den Hinweistext über dem Eingabefeld bei Antworten beachten, Antworten werden sonst übermäßig lang:
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GEZ Gebühren Änderungen 2013

derThüringer, Thüringen, Tuesday, 30.10.2012, 10:46 (vor 5106 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für deinen Hinweis. Ich selber habe es schon mehrmals gelesen, weil ich auch persönlich von der neuen Regelung betroffen bin.

Ich fand den Beitrag von Wolfgang verwirrend, deswegen hab ich das mit der Ermäßigung irgendwie überflogen :-D

Liebe Grüße

derThüringer

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"Alles was ein Anfang hat, hat auch ein Ende!"

GEZ Gebühren Änderungen 2013

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Monday, 05.11.2012, 09:19 (vor 5100 Tagen) @ WoBi

Zur Klarstellung:

Menschen, deren GdB wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens
an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können,
haben keinen Anspruch auf Befreiung, sondern zahlen € 5,99 monatlich !!!

GEZ Gebühren Änderungen 2013

hackenberger, Monday, 05.11.2012, 13:13 (vor 5099 Tagen) @ Wertschätzer

Hallo,

bei dem Thema auch unbedingt beachten, dass nun pro EINE WOHNUNG – EIN BEITRAG nur noch einmal gezahlt werden muss.

Wenn also das Kind/ Enkel mit eigenem Einkommen in der gleichen Wohnung lebt muss es nicht mehr zahlen.

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