Hallo,
bei der Rundfunkgebühr und der Befreiung ändert sich einiges.
Bei Gehörgeschädigten mit Merkzeichen "RF" gibt es nur noch eine Ermäßigung auf 5,99 .
Begründung: Immer mehr Sendungen haben Untertitel. Untertitel sind kostenaufwendig.
Mit dieser Begründung können auch Blinde bald reduziert zahlen, weil immer mehr Sendungen für blinde Menschen mit gesprochenen Handlungen (2 Tonkanalsendung) ausgestrahlt werden.
Anspruch auf Befreiung haben:
taubblinde Menschen
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG
Anspruch auf Ermäßigung haben:
blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
Nachweis durch aktuellen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen oder Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des RF-Merkzeichens
Infoschrift unter:
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/infomaterialien-und-formulare/Informationsflyer_Buergerinnen_und_Buerger.pdf
Information Befreiung / Ermäßigung:
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/infomaterialien-und-formulare/Informationen_zur_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_und_zur_Ermaessigung.pdf
Antragstellung ab November 2012 möglich. Mehr unter http://www.rundfunkbeitrag.de/