GEZ Gebühren Änderungen 2013 (Allgemeines)

derThüringer, Thüringen, Tuesday, 30.10.2012, 10:14 (vor 5106 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ich denke, dass nur noch taubblinde Menschen und Sozialhilfeempfänger auf Antrag mit entsprechendem Nachweis befreit werden können. Alle anderen Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit RF zahlen den ermäßigten Beitrag.

Oder hab ich da jetzt wieder was verpasst>

Liebe Grüße

derThüringer

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"Alles was ein Anfang hat, hat auch ein Ende!"


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