Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen? (Wahlen)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 31.10.2012, 09:58 (vor 5104 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich stehe gerade vor einem dicken Problem.
aufgrund von Arbeitsüberlastung und der fehlenden Möglichkeiten auch als Stellvertreter ihren Aufgaben nachzukommen, werden meine beiden Stellvertreter zurücktreten, was ich sehr gut verstehen kann.
Ich selbst bin in derselben Situation und kann meine ehrenamtlichen Aufgaben als SBV nicht mehr nachkommen, ebenso wenig meinen vertraglichen Tätigkeiten in dem erforderlichen Ausmaß was mich zunehmend unter Druck setzt und mich überfordert. Ich steuere unter diesen Umständen ohne Umweg auf ein Burnout zu.

Sind denn Neuwahlen erforderlich, wenn nur die Stellvertretungen zurücktreten oder muss ich auch zurücktreten. Wenn ich das richtig sehe, müssen Neuwahlen für Stellvertretungen erfolgen, solange ich nicht auch zurücktrete, oder habe ich da was falsch interpretiert.

Übrigens, Anträge für eine Teilfreistellung meines Stellvertreters, der mich auch in BEM unterstützt sind bereits gelaufen und abgelehnt worden.
Gleichzeitig wurde auf mich auch Druck ausgeübt und mir unterschwellig angedroht, sollte ich von der SB-Tätigkeit ebenfalls zurücktreten, dies vertragliche Auswirkungen/Veränderungen haben könnte, gleichzeitig wurde auch an meine moralische Verantwortung appelliert (wer kümmert sich denn sonst um die Belange der SB)
Im Prinzip eine Farce, was mir da gerade geboten wird und ich bin langsam des Kämpfens müde.
Zur kurzen Erklärung:
ich bin halbtags als Sekretärin des BR tätig und halbtags für das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Diese Stelle hat der AG aufgrund der gesetztlichen Vorgaben eingerichtet und sie mit mir besetzt, da ich über die erforderlichen Kenntnisse allein aufgrund meiner fast 20-jährigen Tätigkeit als SBV angeeignet habe. Ich habe selbstständig BEM aufgebaut, das auch sehr gut von den Mitarbeitern angenommen wird.
Gleichzeitig wurden mir auch noch die "Eintreibung der Zuschüsse beim IGA sowie die Ausgleichsabgabe auf das Auge gedrückt, ohne dass irgend eine Vertretung besteht.
Auf den Hinweis "Arbeitsüberlastung" und letztendlich auch "Behinderung meiner Tätigkeit als SBV" bekomme ich eher agressive Rückmeldungen, siehe auch obige Drohung.
Im Moment weiß ich gar nicht mehr wo ich ansetzen soll und habe eigentlich für mich schon eine Entscheidung getroffen. Ich weiß nur im Moment nicht, inwieweit ich mir damit tatsächlich schade, sollte ich mein Amt auch zurückgeben. z.B. wenn der AG tatsächlich auf die Idee kommt, mir die Tätigkeit als BEM-Beauftragte und Vorsitzende des Integrationsteams wegzunehmen und mir eine ganz andere Tätigkeit zuweist, ggf. sogar mit finanziellen Einbußen. Ich glaube zwar nicht wirklich, dass das möglich ist, aber kann mich auch irren. FAkt ist auch, dass es im Haus absolut niemanden gibt, der über die Kenntnisse und Kontakte verfügt wie ich.
Vielleicht hat einer von Euch irgendwelche hilfreiche Tipps oder Hinweise, die mir die Entscheidung erleichtern könnte.
Werde mich auch kommende Woche rechtlich beraten lassen durch ver.di, vielleicht findet sich hier ja auch noch eine Lösung.

Gruß A.

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

WoBi, Wednesday, 31.10.2012, 12:34 (vor 5103 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

es reicht die Nachwahl neuer Stellvertreter aus, wenn keine weitere Stellvertreter vorhanden sind. Kein Rücktritt der SBV erforderlich. Als SBV kannst du einen Wahlvorstand für die Nachwahl von Stellvertreter bestellen. Die Wahldurchführung ist die Aufgabe des Wahlvorstandes. Dies, wenn deine Anzahl von 52 oder mehr schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen noch stimmt. Unter 50 Personen ggf. Wahlversammlung, wenn keine weit entfernte Betriebe dazugehören.

Zusatzhinweis:
Die neugewählten Stellvertreter sind an deine Amtszeit bis Ende 2014 gebunden. Sind also nicht für 4 Jahre gewählt.

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Gruß
Wolfgang

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 31.10.2012, 14:10 (vor 5103 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang, das ist mir soweit auch klar, aber ich werde keine Stellvertreter finden, das war schon immer mein Problem. Ich habe in meiner ganzen Amtszeit mindestens 3-4 verschiedene Stellvertreter gehabt, die sich immer wieder neu "einarbeiten" müssen. Kaum ist einer ein klein wenig fit, werfen sie wieder alles hin, was ich auch gut nachvollziehen kann. Eine Hilfe sind mir daher die Stellvertretungen nicht.
Also, wenn ich keine Stellvertreter finde, was ist dann>

Gruß Apanatshi

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

hackenberger, Wednesday, 31.10.2012, 16:24 (vor 5103 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

ist vielleicht ein Ersatzmitglied des BR bereit als Stelli zu kandidieren> Wenn es zu keiner Wahl kommt, musst Du in angemessener Zeit einen neuen Versuch unternehmen.

Zum Grundsatzproblem hier aber einige Anmerkungen noch. Du bist ja lt. Profil auch BR. Gerade dann sollte ja die Themen "Mandatsarbeit hat Vorrang und AG darf Mandatsarbeit nicht behindern sowie, der AG MUSS die arbeitsvertragliche Arbeit von Mandatsträgern entsprechend verringern, altes BAG Urteil, 7 ABR 43/89, vom 27.06.90" bekannt sein. Also, keine Arbeitsverdichtung oder Mehrarbeit wegen der Wahnahme von Mandatsaufgaben.

Hinweis: Der im BAG genannte § 37 Abs. 3 BetrVG entspricht dem § 96 Abs. 4 SGB IX

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

WoBi, Wednesday, 31.10.2012, 17:13 (vor 5103 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

die Einleitung der Wahl ist erstmal unabhängig ob es Bewerber gibt, zumal nichtbehinderte Kollegen und Kolleginnen gewählt werden können. Wenn sich keiner meldet, gibt es eine Nachfrist. Bei Nichtmeldung wird der Wahlversuch später wiederholt. Dies ist dir sicher bekannt.
Bei dem Interesse ist die Besetzung des Wahlvorstandes bereits eine Herausforderung für dich.

Mir war vordringlich im ersten Beitrag wichtig, ein Verweisen des Ehrenamt durch deinen Rücktritt zu verhindern.

Nur zur Unterstützung:
Sprich den Mangel an Stellvertreter und deren Bedeutung z.B. auf einer SB-/ Betriebsversammlung an. Mir ist die Sichtweise von Richtern vom BAG im Kopf, welches besagt, dass es ein Versäumnis der Wähler ist, wenn nicht genügend Stellvertreter gewählt sind und damit die Rechte auch zum Schaden der Behinderten nicht vollständig ausgeübt werden können.
Auch wenn das Aktenzeichen und der Verkündungstag mir jetzt nicht vorliegen, kann diese Sichtweise eine Anmerkung in einer Versammlung zur Ermunterung wert sein.

Langfristig ist die Schaffung geeigneter Bedingungen zur Ausübung des Ehrenamtes notwendig. Dazu wurde bereits was geschrieben.

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Gruß
Wolfgang

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 31.10.2012, 17:54 (vor 5103 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,
die gesetzliche Lage ist mir vollkommen klar. Nur, Papier ist geduldig.
Dies wurde von meiner Seite dem Arbeitgeber bereits schriftlich und mündlich mitgeteilt - ohne Erfolg. Ich bin des Kämpfens müde. Bin seit Beginn meiner SBV-Tätigkeit ein Einzelkämpfer, zwar mit viel Biss aber auch mit vielen Wunden. Auf meine Stellvertreter konnte ich mich auch nie verlassen, die in der Regel sowieso alle 4 Jahre gewechselt haben. Ich habe jetzt fast 20 Jahre für Mitarbeiter die Kohlen aus dem Feuer geholt, habe Kündigungen verhindert, Arbeitsplätze erhalten und geschaffen. Habe dadurch auch viele Nachteile schlucken müssen, war Repressalien durch den AG ausgesetzt und komme jetzt erneut unter Druck, muss mir versteckte Drohungen anhören. Irgendwann ist gut. Ich könnte die geschichte zwar auf dem rechtlichen Weg angehen, nur, welche Zukunft habe ich dann noch. Ich denke mein Pulver ist verschossen und eine flügellahme Schwerbehindertenvertretung nützt niemandem was. Dann lieber ein Abgang in Würde und ein letzter Kampf um den Erhalt meines "Bestandes", was meine vertragliche Aufgaben betrifft. Die schrecken nämlich vor einer Änderungskündigung und Herabgruppierung nicht zurück.
Ich kann die Welt nicht verändern und mit dem Gesetzbuch schon gleich gar nicht. Habe die kommende Woche zwar noch eine Rechtsberatung bei ver.di, rechne mir aber auch hier nicht viel aus. Ende November wird für mich wohl der Letzte Tag im Amt sein, zumindest habe ich mir diese Frist gesetzt.
Trotzdem Danke für Eure Tipps, auch in der Vergangenheit.

Es grüßt apanatshi
Ciao:-(

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

Johannes, Thursday, 22.11.2012, 13:17 (vor 5081 Tagen) @ Apanatshi

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen ,

jetzt mal im Ernst :
Wir hatten eine Schwerbehindertenvertretung ( Wahlperiode 10/10 - 10/14, vereinfachtes Wahlverfahren) und zwei Stellvertreter, die beide jetzt zurückgetreten sind.Mittlerweile haben wir auch über 50 Schwerbehinderte, heißt das jetzt , dass wir bei der Neuwahl eines(r) Vertreters/-in ( wenn wir einen finden ) das ganze normale Wahlverfahren
(Wahlvorstand,Wahlauschreibung,Wählerlisten etc.) durchziehen müssen , auch wenn darunter dann summa summarum eine rote "Null" dabei herauskommt.
Wieso können die Schwerbehinderten unserer Firma nicht einfach in einer Versammlung einen Vertreter wählen, wenn sie jemand finden - es werden doch alle eingeladen !

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

WoBi, Thursday, 22.11.2012, 13:29 (vor 5081 Tagen) @ Johannes

Hallo Johannes,

weil das Ziel eine gültige Wahl der Stellvertreter ist. Ab 50 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Betrieb, ist zwingend das formliche Wahlverfahren vorgegeben. Eine Wahl nach rechtstaatlichen Bedingungen mit geheimer Stimmabgabe zu erfolgen hat. Demokratie erfordert mehr Aufwand als eine kollektive Abstimmung.

--
Gruß
Wolfgang

Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen?

hackenberger, Thursday, 22.11.2012, 15:26 (vor 5081 Tagen) @ Johannes

Hallo Johannes,

auch wenn einem Gesetz nicht gefallen oder man den Sinn ggf nicht versteht, sind sie zu beachten.

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