Zeitrente der Vertrauensperson (Freistellung)

hackenberger, Friday, 16.09.2005, 09:29 (vor 6806 Tagen) @ H. Kleemann

Hallo,

Nein, ihr Mandat ruht nur. Aber nächstes Jahr ist ja ein Wahljahr und ist sie zu diesem Zeitpunkt noch in Rente wäre sie nicht wahlberechtigt.

Der 1. Stellvertreter rückt nach. Hier darf aber auch der 2. Stellvertreter mit einbezogen werden § 96 (4).


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