muss ein Schwerbehinderter bei wenig Arbeit in Minusstunden gehen ? (Allgemeines)
Hallo,
sofern der AG die Kurzarbeit nicht offiziell bei der AA anmeldet, besteht grundsätzlich Anspruch auf Beschäftigung im arbeitsvertraglichen Umfang gem. § 615 BGB.
Google mal mit dem Stichwort "Annahmeverzug".
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&Tschüß
Wolfgang