muss ein Schwerbehinderter bei wenig Arbeit in Minusstunden gehen ? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.11.2012, 15:54 (vor 5102 Tagen) @ Gelibra

Hallo,

sofern der AG die Kurzarbeit nicht offiziell bei der AA anmeldet, besteht grundsätzlich Anspruch auf Beschäftigung im arbeitsvertraglichen Umfang gem. § 615 BGB.

Google mal mit dem Stichwort "Annahmeverzug".

--
&Tschüß

Wolfgang


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