Wirtschaftsausschuss - Ist die SBV "ordentliches" Mitglied? (Umgang mit Arbeitgeber)

Amor, NRW, Tuesday, 06.11.2012, 11:47 (vor 4161 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

endlich (!) wird bei uns ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet. Lt. LPVG NRW besteht der Ausschuss aus max. 7 Mitgliedern. Der PR will die maximale Personenzahl ausschöpfen.

Dass ich als SBV mit dabei bin, ist geklärt.

Nun aber meine Frage: Gilt die SBV hier als "ordentliches" Mitglied (also als einer von den Sieben) oder als "beratendes" Mitglied (also zusätzlich zu den sieben "ordentlichen" Mitgliedern)>

Viele Grüße!


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