2 Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen? (Allgemeines)

Simone, Hessen, Friday, 09.11.2012, 06:47 (vor 5096 Tagen)

Hallo Liebe Mitstreiter,

folgende Frage beschäftigt mich. Ein Mitarbeiter benötigt einen Ortho. Bürostuhl. Jedoch ist er an zwei verschiedenen Standorten (2 Unterschiedliche Tätigkeiten) im gleichen Haus beschäftigt. Für einen Standort hat der Mitarbeiter einen Stuhl nach Einreichung des Attestes erhalten. Aber für den zweiten Bereich > Ist es den die Pflicht des Arbeitgeber einen zweiten Stuhl zu beschaffen >>

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen....

Mfg

Simone

2 Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen?

stefanmann, Essen, Friday, 09.11.2012, 08:03 (vor 5096 Tagen) @ Simone

Moin!
Hast du mal das Integrationsamt oder die Fürsorgestelle eingeschaltet, die auch für solche Maßnahmen der richtige und wichtige Ansprechpartner sind!>

Gruß Stefan

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Gruß stefanmann

2 Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen?

Simone, Hessen, Monday, 12.11.2012, 12:55 (vor 5093 Tagen) @ stefanmann

Hallo Stefan,

danke für deine schnelle Nachricht :-). Also das Integrationsamt/Führsorgestelle ist leider nicht dafür zuständig...die meinten ich soll das Landeswohlfahrtsverband kontaktieren..
Ich bin mir nur nicht sicher ob das so richtig ist....>

Gruß

Simone

2 Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen?

hackenberger, Monday, 12.11.2012, 13:27 (vor 5093 Tagen) @ Simone

Hallo Simone,

» Also das Integrationsamt Führsorgestelle ist leider nicht dafür
» zuständig...die meinten ich soll das Landeswohlfahrtsverband kontaktieren..

Du bringts hier einiges durcheinander.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) -gibt es für jedes Land-
- ist als Integrationsamt Partner für schwerbehinderte Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistungen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Fazit: LWV und IA sind das gleiche bzw das IA ist Teil davon.

Wenn also ein AN auf zwei unterschiedliche Arbeitsplätzen arbeitet. Hat er (der AN) gegebüber dem AG gem. § 81 Abs. 4 SGB IX den Anspruch, dass beide Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet werden. Der AG kann dann ggf Mittel/Leistungen der SchwbAV via IA hierfür in anspruch nehmen.

Beraten hierzu wird man vom IA bzw. dessen technischen Beratern.

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