Nachweis über SBV Arbeit (Allgemeines)

stefanmann, Essen, Friday, 09.11.2012, 07:48 (vor 5096 Tagen) @ steven

Moin!
Meiner Meinung nach darf dein Vorgesetzter dies nicht tun. Nach §96 SGB IX könnte dies als Mandatsbehinderung ausgelegt werden. Evtl. greift hier auch §99 SGB IX.
Verlangt er auch eine solche Tabelle von euren BR/PR Mitgliedern>

Gruß Stefan

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Gruß stefanmann


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