2 Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen? (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 12.11.2012, 13:27 (vor 5092 Tagen) @ Simone

Hallo Simone,

» Also das Integrationsamt Führsorgestelle ist leider nicht dafür
» zuständig...die meinten ich soll das Landeswohlfahrtsverband kontaktieren..

Du bringts hier einiges durcheinander.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) -gibt es für jedes Land-
- ist als Integrationsamt Partner für schwerbehinderte Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistungen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Fazit: LWV und IA sind das gleiche bzw das IA ist Teil davon.

Wenn also ein AN auf zwei unterschiedliche Arbeitsplätzen arbeitet. Hat er (der AN) gegebüber dem AG gem. § 81 Abs. 4 SGB IX den Anspruch, dass beide Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet werden. Der AG kann dann ggf Mittel/Leistungen der SchwbAV via IA hierfür in anspruch nehmen.

Beraten hierzu wird man vom IA bzw. dessen technischen Beratern.


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