2 Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen? (Allgemeines)
Hallo Simone,
» Also das Integrationsamt Führsorgestelle ist leider nicht dafür
» zuständig...die meinten ich soll das Landeswohlfahrtsverband kontaktieren..
Du bringts hier einiges durcheinander.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) -gibt es für jedes Land-
- ist als Integrationsamt Partner für schwerbehinderte Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistungen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Fazit: LWV und IA sind das gleiche bzw das IA ist Teil davon.
Wenn also ein AN auf zwei unterschiedliche Arbeitsplätzen arbeitet. Hat er (der AN) gegebüber dem AG gem. § 81 Abs. 4 SGB IX den Anspruch, dass beide Arbeitsplätze entsprechend ausgestattet werden. Der AG kann dann ggf Mittel/Leistungen der SchwbAV via IA hierfür in anspruch nehmen.
Beraten hierzu wird man vom IA bzw. dessen technischen Beratern.