Aufbewahrungsfrist (Allgemeines)
Hallo,
aus dem Grundsatz der "Datensparsamkeit" folgt, daß alle personenbezogenen Akten nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Betrieb umgehend zu vernichten sind.
Für die SBV gelten keine Aufbewahrungsfristen.
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&Tschüß
Wolfgang