Aufbewahrungsfrist (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 20.11.2012, 22:51 (vor 5084 Tagen) @ Handycap

Hallo,

aus dem Grundsatz der "Datensparsamkeit" folgt, daß alle personenbezogenen Akten nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Betrieb umgehend zu vernichten sind.
Für die SBV gelten keine Aufbewahrungsfristen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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