Re: Stottern als Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo,
Stottern selbst wird mit einem GdB von 0-30 je nach
schwere belegt. Doch es können bei "Stotteren" ja auch
noch weitere Behinderungen auftreten, z.B. auf Grund
des Stottern "pychische/seelische Störungen". Diese
müssten dann aber auch als soche zur Anerkennung
beantrag werden.