Re: Stottern als Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Tuesday, 20.05.2003, 18:46 (vor 7647 Tagen) @ Christian Bauer

Hallo,

Stottern selbst wird mit einem GdB von 0-30 je nach
schwere belegt. Doch es können bei "Stotteren" ja auch
noch weitere Behinderungen auftreten, z.B. auf Grund
des Stottern "pychische/seelische Störungen". Diese
müssten dann aber auch als soche zur Anerkennung
beantrag werden.


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