Re: Stottern als Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo,
Stottern selbst wird mit einem GdB von 0-30 je nach
schwere belegt. Doch es können bei "Stotteren" ja auch
noch weitere Behinderungen auftreten, z.B. auf Grund
des Stottern "pychische/seelische Störungen". Diese
müssten dann aber auch als soche zur Anerkennung
beantrag werden.
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- Stottern als Behinderung -
Christian Bauer,
15.05.2003, 09:47
- Re: Stottern als Behinderung -
hackenberger,
20.05.2003, 18:46
- Re: Stottern als Behinderung - Christian Bauer, 03.07.2003, 07:53
- Re: Stottern als Behinderung -
hackenberger,
20.05.2003, 18:46