EDV Betriebsvereinbarung, MA und sbM betroffen (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.12.2012, 09:11 (vor 4159 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo sbv-ratschlag,

natürlich bist Du bereits jetzt bei den Verhandlungen dabei, wenn sbM betroffen sind.
Was spricht allerdings dagegen, gemeinsam mit dem BR eine Strategie zu entwickeln, wie man in der BV einen Rationalisierungsschutz (ggfs. mit der Pflicht zur Weiterqualifikation für andere Aufgaben) für alle betroffenen AN aushandeln kann>
Dies hat den Vorteil, daß SBV und BR nicht von vorneherein gegeneinander ausgespielt werden könnten. Deine "Schäfchen" haben ja dann immer noch den besonderen Schutz des SGB IX zusätzlich.
Und im Zusammenspiel mit dem BR, der ja über seine erzwingbare Mitbestimmung die einseitige Einführung der EDV verhindern kann, erreichst Du wahrscheinlich eh` mehr.

Im Übrigen empfiehlt es sich auch idR bei derart komplexen Themen wie einer EDV-Neueinführung, externen Sachverstand hinzu zu ziehen. Auch hier ist eine möglichst enge Abstimmung zwischen SBV und BR empfehlenswert.

--
&Tschüß

Wolfgang


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