Hallo Sascha,
der Stadtrat und dessen Ausschüsse und Gremien sind politische Gremien. Die Mitglieder werden von den Bürgern/Wahlberechtigten der Stadt gewählt. Nicht von den Beschäftigten der Stadt. Anders wenn diese zufällig auch Bürger der Stadt sind und dort dann politisch wählen dürfen.
Es ist also KEIN Gremium welches unter den § 95 Abs. 4 SGB IX fällt.
Der Personalausschuss des Stadtrates, macht zwar auch hier Vorgaben, aber es sind politische Haushaltspolitische Vorgaben.
Die Einstellungen dann, welche auch die Mitbestimmung auslösen, mach der AG, also hier die Stadtverwaltung. Diese bindet dann PR/BR und SchwbV mit ein. Wenn es in der Stadtverwaltung (AG) dann gemeinsame Ausschüsse des AG und BR/PR gibt fallen diese unter den § 95 Abs. 4 SGB IX.
Der Stadtrat als politisches Gremium beschließt auch wann wie welche Straßen oder öffentliche Einrichtung wie Bäder saniert werden. Auch hier ist weder der PR/BR noch die SchwbV zu beteiligen oder dabei.
Es ist das Gleiche, nur einige Stufen tiefer, wie bei der Bundestagsverwaltung. Auch diese ist AG, und in deren gemeinsamen Ausschüsse mit dem PR fallen unter den § 95 Abs. 4 SGB IX. Nicht aber die Gremien / Ausschüsse des Bundestages.
Ja, es ist nicht immer einfach alles gleich zu verstehen 