Frage zum Jahresurlaub (Allgemeines)
Hallo Leute
Ich arbeite in einer Schwerbehinderten Werkstatt ( bin Behindert ).
Folgendes :
Uns wurde gesagt das der Jahresurlaub immer im Selben Jahr aufgebraucht werden müsste und nicht ins neue Jahr mitgenommen werden kann.
Stimmt das oder ist das oder wird hier von Arbeitgeberseite aus gemogelt >
Im Normalen Arbeitsrecht kann der Jahresurlaub von 2013 noch bis März 2014 genommen werden ( Falls im Dez 2013 nicht alle Urlaubstage aufgebraucht wurden )
Ich brauch da ne Info für den Bereich Niedersachsen
Danke schonmal im vorraus 
PS : Ich bin Werkstattratsmitglied