Frage zum Jahresurlaub (Allgemeines)
Hallo,
es ist eine arbeitsrechtliche Frage, vom Thema her keine dieses Forums. Es gilt das Bundesurlaubsgesetz und ggf Regelungen im TV/ ArbV.
Kontextlink:
Urlaub, Resturlaub - Übertragung ins neue Jahr
PS: Betreffend des Zusatzurlaubdes für Schwerbehinderte gilt es ebenso