Frage zum Jahresurlaub (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 04.01.2013, 08:24 (vor 5040 Tagen) @ frankyboy2013

Hallo,

es ist eine arbeitsrechtliche Frage, vom Thema her keine dieses Forums. Es gilt das Bundesurlaubsgesetz und ggf Regelungen im TV/ ArbV.

Kontextlink:
Urlaub, Resturlaub - Übertragung ins neue Jahr

PS: Betreffend des Zusatzurlaubdes für Schwerbehinderte gilt es ebenso


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion