Tausch der Positionen möglich??? (Wahlen)

Gabriele, Bad Segeberg (Schleswig-Holstein), Monday, 07.01.2013, 16:12 (vor 5035 Tagen)

nach § 94 (7) Satz 3 SGB IX erlischt das Amt vorzeitig, wenn die Vertrauensperson es niederlegt, aus dem Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet oder die Wählbarkeit verliert. Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; dies gilt für das stellvertretende Mitglied entsprechend.

Ist es denkbar, dass Vertrauensperson und Stellvertretung "einfach" [= ohne Neuwahl] die Positionen tauschen> Es wurde 2010 nämlich nur eine Stv. gewählt - und wenn ich nun das Amt niederlegen würde und sie nachrückt, dann hat sie keine Stv. ...

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Freundliche Grüße
von Gabriele


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