Tausch der Positionen möglich??? (Wahlen)

Gabriele, Bad Segeberg (Schleswig-Holstein), Monday, 07.01.2013, 16:12 (vor 5035 Tagen)

nach § 94 (7) Satz 3 SGB IX erlischt das Amt vorzeitig, wenn die Vertrauensperson es niederlegt, aus dem Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet oder die Wählbarkeit verliert. Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; dies gilt für das stellvertretende Mitglied entsprechend.

Ist es denkbar, dass Vertrauensperson und Stellvertretung "einfach" [= ohne Neuwahl] die Positionen tauschen> Es wurde 2010 nämlich nur eine Stv. gewählt - und wenn ich nun das Amt niederlegen würde und sie nachrückt, dann hat sie keine Stv. ...

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Freundliche Grüße
von Gabriele

Tausch der Positionen möglich???

hackenberger, Monday, 07.01.2013, 16:17 (vor 5035 Tagen) @ Gabriele

Hallo,

» Ist es denkbar, dass Vertrauensperson und Stellvertretung "einfach" [= ohne
» Neuwahl] die Positionen tauschen> Es wurde 2010 nämlich nur eine Stv.
» gewählt - und wenn ich nun das Amt niederlegen würde und sie nachrückt,
» dann hat sie keine Stv. ...
Ganz klar und eindeutig: NEIN!!! Ist unzulässig!

Sofern es keinen gewählten Stelli mehr gibt, sind diese für den Rest der Wahlperiode nachzuwählen. Es ist ehe stets besser mehr als einen Stelli zu wählen. Denn es kann ja vorkommen, dass die VPSchwb Urlaub hat und ein Stelli krank wird. Dann hat man ein Problem bei nur einem Stelli.

Tausch der Positionen möglich???

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 07.01.2013, 16:19 (vor 5035 Tagen) @ Gabriele

» Ist es denkbar, dass Vertrauensperson und Stellvertretung "einfach" [= ohne
» Neuwahl] die Positionen tauschen>
Definitiv nein.
» Es wurde 2010 nämlich nur eine Stv.
» gewählt - und wenn ich nun das Amt niederlegen würde und sie nachrückt,
» dann hat sie keine Stv. ...
Dafür sieht das Gesetz Nachwahlen vor.

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&Tschüß

Wolfgang

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