Frage beim Amtsarzt (Allgemeines)

micha, Rheinland/Pfalz, Tuesday, 15.01.2013, 19:25 (vor 5028 Tagen)

Hallo liebe SBV'ler,

Kurz zum Sachverhalt:
Die Dienststelle schickt einen SB Kollegen zum Amtsarzt um feststellen zu lassen welche Arbeiten der denn noch ausüben kann. Die Dienststelle fragt gezielt nach Tätigkeiten (Kehren, Laub fegen, Botendienst. etc.)
Weiß jemand ob die Fragen die von der Dienststelle an den Amtsarzt gerichtet werden, mitbestimmungspflichtig sind> (Egal ob durch SBV oder PR).

Danke
Liebe Grüße Michaela

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Gruß Micha

Frage beim Amtsarzt

hackenberger, Wednesday, 16.01.2013, 08:26 (vor 5028 Tagen) @ micha

Hallo Michaela,

die SchwbV ist hier nur im Rahmen des § 95 Abs. 2 SGB IX dabei. Die SchwbV hat ja KEINE Mitbestimmung sondern nur ihr Recht aus § 95 Abs. 2 SGB IX.

Für die BR/PR ist es ein Thema des Arbeits und Gesundheitsschutzes und fällt daher unter die dort geltenden Regelungen. Doch bei den Fragen selbst sehe ich keine Mitbestimmung, es ist ja auch das Ziel und eigentlich auch die Pflicht für den AG zu erkennen, wo er wie den AN noch beschäftigen kann/darf.

Kotextlinks:

Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutz-gesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung sowie bei der Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Nutzung der Mitbestimmungsrechte im Arbeits und Gesundheitsschutz

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