Krankheit (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 16.01.2013, 15:47 (vor 4124 Tagen) @ stopelhopser

Hallo,

also auch Schwerbehinderte müssen ihre Tätigkeiten lt. ArbV/TV erfüllen. Das hatte ich ja auch schon einmal in einem [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=15495]ähnlichen Beitrag [/link]geschrieben. Auch was es für Möglichkeiten gibt.

Wenn nun ein Schwerbehinderter aus Gründen der Behinderung dieses nicht mehr kann, ist es ein Fall des § 81 Abs. 4 SGB IX oder es gibt ggf Regelungen im TV welche hier greifen.

Es kann letztlich auch eine Versetzung mir geringerer Bezahlung sein, wenn es auch oftmals hier entsprechende positive Regelungen im TV gibt, wie Besitzstandswahrung mit Aufzehrklauseln bei zukünftigen Lohnerhöhungen.


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