SBV +Stelli Langzeitkrank (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 17.01.2013, 09:05 (vor 5026 Tagen) @ Kerstin_K

Hallo,

betreffend Stimmengleichheit; hier hätte der Wahlvorstand sofort nach der Stimmenauszählung handeln MÜSSEN.

Er hätte hier das Losverfahren zur Feststellung der Reihung durchführen müssen, wenn sich die Betroffenen nicht so verständigt hätten.

Erst dann wäre der Wahlvorgang abgeschlossen/ beendet gewesen.

Da dieses nicht erfolgt ist, muss dieses nun sofort nachgeholt werden. Bedeutet, bei einfachem Wahlverfahren ist eine "Wahlversammlung" einzuberufen und dann dort das Losverfahren nachzuholen.

Zu dem Thema "Nachwahl". Hier siehst du es richtig. So lange es gewählte Stelli gibt, ist eine Nachwahl nicht möglich.

Fazit: Ein Mandat zu haben und wahrzunehmen ist nicht immer einfach. Schön, dass der BR unterstützt wo er kann.


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