Europa-SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

DickesHemd, NRW, Saturday, 19.01.2013, 14:30 (vor 4137 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
vielen Dabk für Deine schnelle Antwort. :-)

» Das SGB IX ist auch im Gültigkeitsbereich auf die Bundesrepublik
» beschränkt!

Das Betriebsverfassungsgesetz endet ebenso an den Landesgrenzen. Trotzdem gibt es Europa-Betriebrsratsgremien. Das allein kann kein Grund sein, keine Europa-SBV wählen zu können.

» Ein Europäisches Gesetz oder sonstige Regelung welche eine Bildung
» ermöglichen würde gibt es auch nicht. Das Betrifft auch, das
» Teilnahmerecht. Auch ein solches haben wir nicht.

Ich vermute, das es andere Regeln gibt die einen Europa-Rat ermöglichen. Leider wird man in diesem Regelwerk die Vertretung der Schwerbehinderten vergessen haben. :-(

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)


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