Laufbahnnachzeichnung, fiktiv (Allgemeines)

Heinz SBV, NRW, Wednesday, 23.01.2013, 16:18 (vor 5020 Tagen) @ Wertschätzer

Hallo Wertschätzer,

habe nun doch noch etwas gefunden.

Die Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung darf für die Bewertung dienstlicher Leistungen und Eignung weder in positiver noch in negativer Hinsicht herangezogen werden.

Fiktive Laufbahnnachzeichnung einer seit langer Zeit vom Dienst freigestellten Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Fehlt es im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens bei einer seit langer Zeit vom Dienst freigestellten Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an einer hinreichend aktuellen Grundlage für die Fortschreibung der Beurteilung, kann stattdessen die Errechnung einer fiktiven Vergleichsnote angezeigt sein.

siehe hierzu VG Düsseldorf, Beschluss v. 21.9.2012 – 13 L 834/12 –

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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