LOB Betriebliche Kommission (TVöD / TV-L)

barevi, Bayern, Unterfranken, Friday, 25.01.2013, 07:53 (vor 4116 Tagen) @ barevi

Liebe SBVler,

habe nun selbst noch etwas über mein angesprochenes Thema gefunden: http://www.beamten-magazin.de/dialog/schwerbehindertenvertretungen

dort heißt es u.a.:

"Die SchwbV hat das unbedingte Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder Personalrats und deren Ausschüssen einschließlich des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX). Dies gilt nach neuerer Rechtsprechung auch für die konstituierende Sitzung des Betriebsrats oder Personalrats, zu der der Vorsitzende des Wahlvorstands auch die SchwbV zu laden hat. Außerdem hat die SchwbV ein beratendes Teilnahmerecht an den Sitzungen der "Betrieblichen Kommission" über die Gewährung von leistungsorientierter Bezahlung (LOB) bzw. Leistungsprämien (§ 18 Abs. 7 VKA TVöD). Diese bundesgesetzlichen Teilnahmerechte der SchwbV bestehen unabhängig davon, ob es in diesen Sitzungen um schwerbehindertenrechtliche Angelegenheiten geht oder nicht."

Viele Grüße

barevi

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