Teilnahme an PR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)

wolf2759, Bayern, Friday, 25.01.2013, 10:46 (vor 4127 Tagen) @ williniesky

» Hallo Eder Wolfgang,
» der 1. Stellvertreter hat auf jeden Fall das gleiche Recht für die Dauer
» der Vertretung wie die Vertrauensperson. § 96 Abs.3 Satz 2 SGB IX.

Tja so sehe ich dass auch, aber wir haben seit Jahren Ärger mit einigen Herren im Personalrat . Die ALTEN HERREN sind da sehr Stur


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion