Mandatserfüllung (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Tuesday, 29.01.2013, 14:41 (vor 4127 Tagen) @ steven

Hallo,

beim Thema Mandatsentzug tun sich IA bekanntlich schwer. Bei der Situation wie hier, sollte man Nachteile für beschäftigte Schwerbehinderte belegen können.

Doch kann man das IA bitten doch einmal der SchwbV ins Gewissen zu reden und auch auf die mögliche Folge des Mandatsentzuges hinweisen. Auch auf die persönlichen Folgen für die SchwbV aus dem Mandatsentzug, nämlich den sofortigen Schutz auch den nachwirkenden aus dem Mandat.

Bei Niederlegung des Mandates bleibt der nachwirkende Schutz erhalten.

Weiter kann man die VPSchwb auch auf mögliche zivilrechtliche Folgen hinweisen.

Denn die Annahme eines Mandates bringt auch Pflichten mit sich. Verstoße ich vorsätzlich dagegen und aus diesem Grund entsteht einem Betroffenen/Wahlberechtigten nachweislich Nachteile/ Schäden, so kann dieser hier zivilrechtlich den Mandatsträger lt. BGB §§ 823, 826 auf Schadenersatz verklagen.

Dieses wird oftmals übersehen/verwechselt damit, dass das SGB IX keine persönliche Haftung vorsieht.

Handlung, wegen eines Verstoßes gegen ein Schutzgesetz, ..vorsätzliche Schädigung einer Person scheidet aus (§§ 823 Abs. 1 u. 2, 826 BGB)
http://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/do/lexikondetail/letter/H/shortlink/haftung-betriebsrat.html

Es gibt zwar hierzu noch keine mir bekannte Rechtsprechung, auch weil vielen dieses nicht bekannt ist. Doch in der immer härter werdenden Arbeitswelt und guten Anwälten wird dieses Recht mehr und mehr bekannt.

Gleich aber auch die Beruhigung für aktive SchwbV. Sie müssen hier sofern sie nicht vorsätzlich gegen das SGB IX verstoßen keine Befürchtungen haben.


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