Amt für gewisse Zeit niederlegen? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 29.01.2013, 15:39 (vor 5014 Tagen) @ Diana

Hallo,

das Mandat vorübergehend ruhen lassen kennt das Gesetz nicht. Aber man kann ggf auch aus Gesundheitsgründen verhindert sein, das Mandat wahrzunehmen.

Es kann hier dann nicht schaden, sich vom Arzt ein entsprechendes Attest geben zu lassen.

PS: Weder Krankeit noch Schwangerschaft oder Elterzeit suspendieren grundsätzlich vom Mandat. Die Mandatsträger können hier eigenständig entscheiden ob sie verhindert sind oder das Mandat wahrnemen möchten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion