Vorlange einer Krankmeldung am ersten Tag der Krankheit (Allgemeines)
Hallo,
meine Frage:
Muss die SBV beteiligt werden, wenn die Vorgesetze von einer schwerbehinderten Kollegin eine Krankschreibung ab dem 1. Tag der Krankheit verlangt>
Angeblich wurde die Kollegin darüber bereits im Sommer 2012 informiert. Nur bis jetzt wurde sie nie aufgefordert eine Krankmeldung bei einem Fehltag vorzulegen. Im neuem Jahr ist nun plötzlich alles anders. Nur wurde sie aufgefordert eine Krankmeldung nachzureichen. Auf ihre Nachfrage wurde ihr das Schreiben aus 2012, das sie noch nie gesehen hatte präsentiert.
Fällt diese Entscheidung der Vorgesetzen auch in den Bereich des § 95, Abs. 2 SGB IX>
Vielen Dank für eure Antworten, Tipps und Hinweise.
Gruß
Christoph