Sekreteriat (Allgemeines)
Hallo,
an welche Hilfestellung denkst Du hier> Aus langjähriger eigener Erfahrung als SchwbV/ GSchwbV weiß ich, das der Schriftverkehr nicht sehr groß war.
Letztlich gibt es dann sollte doch Bedarf bestehen, den § 96 Abs 9 SGB IX. Aber hier gilt vorher mit dem BR reden. Auch um die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zu belasten. Hierbei sollte man auch die wohl in der Menge unterschiedlichen Aufgaben und die Größe der Vertretungen und damit die Aufgaben und Notwendikeit eines Sekretäriates mit beachten.
Das entscheidende Wort sowohl betreffend der Arbeitsmittel und Kosten, ist im SGB IX das Wort "NOTWENDIG".
PS: Bitte unbedingt das Profil vollständig ausfüllen. Lese hierzu u.a. auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..."