Neuwahl MA krank (Wahlen)

rwa, BW, Thursday, 14.02.2013, 09:28 (vor 4998 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin seit eben hier angemeldet.
Vorab paar Eckdaten.

Wir sind ein Betrieb mit derzeit 5 schwerbehinderten bzw. gleichgestellten.
Am 20.02.2013 hab ich es endlich geschafft eine (vereinfachte)Wahl zur SBV einzuleiten.
Nun habe ich erfahren das eine MAin derzeit krank ist und vermutlich nicht zum Wahltermin erscheinen kann.

Wie gehe ich jetzt damit um, wählen dann nur die übrigen vier oder muss(kann) ich die Mitarbeiterin per Briefwahl einbeziehen.

Danke schon vorab für die Hilfe
Gruß Ralf

Neuwahl MA krank

hackenberger, Thursday, 14.02.2013, 09:45 (vor 4998 Tagen) @ rwa

Hallo Ralf,

leider ist das Profil unvollständig. Daher fehlt notwendiges Wissen. Welche Funktion hast Du im Betrieb> Wie ist es zu verstehen ICH habe es geschafft die Wahl einzuleiten> Wie hast Du was geschafft>

Bitte Profil vervollständigen.

Neuwahl MA krank

rwa, BW, Thursday, 14.02.2013, 09:57 (vor 4998 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

im unserem Betrieb bin ich einer von 11 Betriebsräten.
mit ich hab es "geschafft" meine ich, dass es bis dato noch keine SBV gab und ich es "geschafft" habe eine Wahl auf den 20.02.2013 anzusetzen.
Gleichzeitig lass ich mich für die Wahl aufstellen und hatte mit allen, außer der zuvor genannten Mitarbeiterin Kontakt.
Nun hat sich für mich die Frage gestellt, wie handhabe ich dies bei einem vereinfachten Wahlverfahren wenn ein/e Mitarbeiter/in krank ist.

Gruß Ralf

Neuwahl MA krank

hackenberger, Thursday, 14.02.2013, 10:10 (vor 4998 Tagen) @ rwa

Hallo Ralf,

gibt es keinen GBR und damit GSchwbV> Denn dann könnte (müsste) nur diese hier die Wahl einleiten.

Sonst gilt einfach, § 94 SGB IX und die SchwbVWO. Diese sind zu beachten. Wahlvorschläge können nur Wahlberechtigte machen. Auch sieht die SchwbVWO keine Wahlwerbung in der Wahlversammlung vor. Es wird nur gestattet, sofern KEINER der Wahlberechtigten etwas dagegen hat, dass Wahlbewerber sich kurz vorstellen. Teilnahmerecht haben auch nur Wahlberechtigte und ggf gewählte Wahlhelfer.

Unter der Sonderseite Wahlen findest Du viele Unterlagen.

Neuwahl MA krank

rwa, BW, Thursday, 14.02.2013, 10:22 (vor 4998 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Nein eine GSchbV haben wir nicht.

Danke für die Info.
Ich dachte meine Frage könnte beantwortet werden.

Neuwahl MA krank

hackenberger, Thursday, 14.02.2013, 11:06 (vor 4997 Tagen) @ rwa

Hallo Ralf,

die Frage wurde doch mit Hinweis auf die rechtlichen Regelungen und den Hinweis auf den Inhalt der Sonderseite wo man u.a. auch die Wahlbroschüre findet beantwortet.

Das Gesetz und die SchwbVWO sieht beim vereinfachten keine Briefwahl der SchwbV vor. Wenn ggf nur 1 Wahlberechtigter zur Wablversammlung erscheint, dann wählt halt nur der eine.

Wichtig ist nur,

1. der BR kann hier nur im Rahmen eines BR Beschlusses handen. Es kann hier also NIVHT einfach einmal ein BRM so handeln.

2. Der § 94 SGB IX und die SchwbVWO sind zwingend auch was die Einleitung und Einladung/Aushang und Ablauf der Wahl/Wahlversammlung und auch das Teilnahmerecht (Nichtöffentlichkeit) betrifft zwingend einzuhalten.

3. Es gelten hier NICHT die Regelungen betreffend der BR Wahl. Dieses verwechseln BRM leider immer wieder.

RSS-Feed dieser Diskussion