Einigungstelle (Allgemeines)

darling, Niedersachsen, Friday, 15.02.2013, 11:17 (vor 4998 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage betreffend der Einigungsstelle.

Hat die SBV ein beratendes Teilnahme Recht an einer Einigungsstelle.

In der Einigungsstelle geht es um Einsprüche in die Paritätische Kommission Lohn/Gehalt.

Danke schön mal im Voraus.

--
MFG

Darling

Einigungstelle

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.02.2013, 11:24 (vor 4998 Tagen) @ darling

...was ist in der Betriebsvereinbarung bzgl. Teilnehmerkreis geregelt>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Einigungstelle

darling, Niedersachsen, Friday, 15.02.2013, 11:41 (vor 4997 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» ...was ist in der Betriebsvereinbarung bzgl. Teilnehmerkreis geregelt>

Dort ist nur die Paritätische Kommission geregelt.
Die Betriebspartner bilden eine paritätische Kommission. Jede Betriebspartei entsendet je 3 Mitglieder in die paritätische Kommission aus ihren eigenen Reihen

Und diese verweist dann auf § 76 BetrVG. mit folgendem Wortlaut:

Kann auch danach keine einvernehmliche Regelung herbeigeführt werden, so kann auf Antrag einer Seite die Einigungsstelle gem. § 76 BetrVG einberufen werden.

Und eine BV zur Einigungsstelle gibt es nicht.

--
MFG

Darling

Einigungstelle

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.02.2013, 11:56 (vor 4997 Tagen) @ darling

Servus Darling,
nachdem dies eine klassische Einigungsstelle nach BetrVG und du nicht als Beisitzer benannt bist ist das Teilnahmerecht ausgeschlossen, weil das Einigungsstellenverfahren i.d.R. nicht öffentlich ist.
Somit haben nur 7 Personen (3 vom BR, 3 vom AG und der Vorsitzende) Teilnahmerecht.

Die 3 Personen vom BR beraten bzw. verhandeln aber "nur" im Auftrag des BR. Somit kannst du in den regelmäßigen Sitzungen deine Ideen bzw. Meinungen kundtun bzw. wenn es um einen sbM Koll. geht kann / soll der BR vorher mit dir reden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Einigungstelle

darling, Niedersachsen, Friday, 15.02.2013, 12:17 (vor 4997 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Servus Darling,
» nachdem dies eine klassische Einigungsstelle nach BetrVG und du nicht als
» Beisitzer benannt bist ist das Teilnahmerecht ausgeschlossen, weil das
» Einigungsstellenverfahren i.d.R. nicht öffentlich ist.
» Somit haben nur 7 Personen (3 vom BR, 3 vom AG und der Vorsitzende)
» Teilnahmerecht.
»
» Die 3 Personen vom BR beraten bzw. verhandeln aber "nur" im Auftrag des BR.
» Somit kannst du in den regelmäßigen Sitzungen deine Ideen bzw. Meinungen
» kundtun.

Hallo Hans-Peter Semmler,

danke für die schnelle Antwort, nun bin ich wiedermal ein bisschen schlauer!!

--
MFG

Darling

RSS-Feed dieser Diskussion